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Das OLG Düsseldorf hat in drei Musterverfahren die Festlegung der Bundesnetzagentur zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor Strom für die dritte Regulierungsperiode aufgehoben.
In drei Musterverfahren hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am 16. März die Festlegung der Bundesnetzagentur zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (GSP) Strom für die dritte Regulierungsperiode aufgehoben. Diesen Erfolg meldete die BBH-Prozesskostengemeinschaft. Die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) und vier weitere Beschwerdeverfahren hatten der Festlegung der Bundesnetzagentur widersprochen.
Der GSP ist ein Kernelement der Regulierungsformel für die Energiewirtschaft, die von der Bundesnetzagentur festgelegt wird. Seine Höhe hat erhebliche Auswirkungen auf die Erlösobergrenzen der Strom- und Gasnetze. Wie dieser Wert sachgerecht ermittelt wird, ist eine Frage, die das OLG Düsseldorf beschäftigt hat und jetzt entschieden wurde. Demnach ist die Bundesnetzagentur verpflichtet, den GSP Strom unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu festzulegen.
Bundesgerichtshof nächste Instanz
"Das ist ein wichtiger Erfolg für die Branche; insbesondere, weil die Entscheidung aufzeigt, dass das OLG Düsseldorf die Ermessensentscheidungen der Bundesnetzagentur auch weiterhin kritisch überprüft", kommentierte BBH-Partner Stefan Missling die Entscheidung. Er begleitet federführend die knapp 350 Verfahren im Rahmen der BBH-Prozesskostengemeinschaft. "Der Weg nach Karlsruhe dürfte auch in dieser Sache vorgezeichnet sein", sagte Missling. Mit einer endgültigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes wäre dann erst im kommenden Jahr zu rechnen.
Becker Büttner Held ist ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne.
Mittwoch, 16.03.2022, 15:51 Uhr
Susanne Harmsen
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