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Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat entschieden: Die Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Eigenkapitalverzinsung für die 3. Regulierungsperiode sind rechtskonform.
Die Bundesnetzagentur legt als Regulierungsbehörde in regelmäßigen Abständen für die deutschen Strom- und Gasnetzbetreiber die Eigenkapitalzinssätze fest. Sie hatte sich für eine Absenkung der Eigenkapitalzinssätze von 9,05 % auf 6,91 % für Neuanlagen und von 7,14 % auf 5,12 % für Altanlagen entschieden. Die Werte beziehen sich auf die Jahre 2018 bis 2022 für Gasnetze und 2019 bis 2023 für Stromne
Dienstag, 9.07.2019, 13:03 Uhr
Stefan Sagmeister
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