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Energie & Management > Windkraft Onshore - Bayern definiert Flächenziele
Quelle: Pixabay / Simon
Windkraft Onshore

Bayern definiert Flächenziele

Der bayerische Freistaat hat „Orientierungswerte“ für die Flächen zur Windkraftnutzung ausgewiesen. Im Bundesrat macht sich die Staatsregierung für das Ziel der ehemaligen Ampel stark.
„Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.“ Diesen Satz, der Konrad Adenauer zugeschrieben wird, kann man sich aus dem Mund von Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), dessen Vorbild Franz-Josef Strauß ist, freilich nicht vorstellen. Gleichwohl vermag auch die bayerische Spitzenpolitik sich anders zu besinnen. Die Ziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) für das Jahr 2032 „evaluieren wir“, heißt es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD.

Nun stellt die weiß-blaue Landesregierung fest: „Aktuell wird im Bund darüber diskutiert, vom 2-Prozent-Ziel abzuweichen. Das entwertet laufende Planungen und schafft Rechts- und Investitionsunsicherheit“, wird Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) in einer Mitteilung der Staatsregierung zitiert.

Bayern sei das einzige Bundesland, das das Flächenziel des WindBG für 2032 noch nicht in eine landesrechtliche Regelung überführt hat, erklärt Jürgen Quentin, Referent Energiewirtschaft und EEG bei der Fachagentur Wind und Solar. Hintergrund: Die Flächenausweisung obliegt in Bayern 18 Regionen, per Landesgesetz erhalten sie die Verantwortung dafür, dass die Ziele erreicht werden.

Große Unterschiede zwischen weiß-blauen Regionen

Nach dem WindBG müssen in Bayern bis Ende 2027 1,1 Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen ausgewiesen werden, bis Ende 2032 müssen es bayernweit 1,8 Prozent sein. Derzeit sind laut Aufstellung des Wirtschaftsministeriums vom Februar dieses Jahres etwa 0,9 Prozent der Fläche Bayerns in den Regionalplänen als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. Weitere 0,2 Prozent der Landesfläche seien bauleitplanerisch für die Windenergienutzung gesichert.

Zwischen den Planungsregionen zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede. In einigen ist das 1,1-Prozent-Ziel bereits erreicht oder sogar übertroffen, in anderen sind die Fortschreibungsverfahren noch nicht abgeschlossen, wie aus dem Papier des Ministeriums hervorgeht.

Nun schiebt der Freistaat an. Am 13. Februar hat das Wirtschaftsministerium Orientierungswerte für die Windenergie-Teilflächenziele bis 2032 veröffentlicht. Da das Potenzial für Windenergie in einigen Regionen begrenzt ist, habe man eine „Modellverteilung“ entwickelt, teilt das Haus mit. Grundlage hierfür sei eine Potenzialanalyse des Ökoenergie-Instituts Bayern am Landesamt für Umwelt. Das Modell definiert 2032er-Teilflächenziele, die zwischen 1,3 und 2,1 Prozent der jeweiligen Regionsfläche ausmachen.

So sind etwa für die Regionen Allgäu und Oberland, die alpine Gebiete einschließen, 1,4 Prozent als Teilflächenziel bis 2032 vorgeschlagen. Für Oberfranken und die nördliche Oberpfalz sind es 2,1 Prozent. Die Werte seien „als unverbindliche Orientierungs- und empfohlene Mindestwerte zu verstehen, bis sie endgültig im Landesentwicklungsprogramm (LEP) festgeschrieben werden“, betont das Staatsministerium.

Planungen laufen oft direkt auf das Jahr 2032 hin

Wirtschaftsminister Aiwanger verweist darauf, „dass inzwischen die Mehrheit der Regionen in Bayern – trotz der noch ausstehenden Bestätigung des Flächenziels 2032 durch den Bund – die Windenergiesteuerung erfolgreich umgesetzt hat“. Und er fügt hinzu: „Mit unseren richtungsweisenden Orientierungswerten konnten wir in einigen Regionen die Spannungen vor Ort reduzieren.“

Jürgen Quentin sieht den bayerischen Schwenk positiv: „Hier findet erfreulicherweise ein Umdenken statt“, sagt er. In der letzten bundesweiten Auswertung der Fachagentur Ende Dezember 2024 lag die „anrechenbare Fläche“ in Bayern bei 0,6 Prozent. Die Differenz zum 2027er-Ziel betrug demnach 0,5 Prozent, zum 2032er-Ziel 1,2 Prozent. Andernorts war man schon weiter. In Hessen war das Flächenziel für 2027 sogar 0,1 Prozent überschritten, zum 2032er-Ziel fehlten noch 0,2 Prozent. Nordrhein-Westfalen lag 0,1 Prozent unter dem Soll für 2027, aber noch 0,8 Prozent unter dem für 2032.

Viele Landkreise planten direkt auf das 2032er-Ziel, berichtet Quentin. Weil die Verfahren sehr aufwändig seien, wolle man das in einem Schritt erledigen und nach 2027 nicht noch einmal beginnen. Aufs Tempo drückt vor allem Baden-Württemberg. Quentin hebt das dortige Landesgesetz hervor, wonach die Planung auf das 1,8-Prozent-Ziel hin bis Herbst 2026 abgeschlossen sein soll.

Freitag, 13.02.2026, 16:04 Uhr
Manfred Fischer
Energie & Management > Windkraft Onshore - Bayern definiert Flächenziele
Quelle: Pixabay / Simon
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Bayern definiert Flächenziele
Der bayerische Freistaat hat „Orientierungswerte“ für die Flächen zur Windkraftnutzung ausgewiesen. Im Bundesrat macht sich die Staatsregierung für das Ziel der ehemaligen Ampel stark.
„Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.“ Diesen Satz, der Konrad Adenauer zugeschrieben wird, kann man sich aus dem Mund von Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), dessen Vorbild Franz-Josef Strauß ist, freilich nicht vorstellen. Gleichwohl vermag auch die bayerische Spitzenpolitik sich anders zu besinnen. Die Ziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) für das Jahr 2032 „evaluieren wir“, heißt es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD.

Nun stellt die weiß-blaue Landesregierung fest: „Aktuell wird im Bund darüber diskutiert, vom 2-Prozent-Ziel abzuweichen. Das entwertet laufende Planungen und schafft Rechts- und Investitionsunsicherheit“, wird Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) in einer Mitteilung der Staatsregierung zitiert.

Bayern sei das einzige Bundesland, das das Flächenziel des WindBG für 2032 noch nicht in eine landesrechtliche Regelung überführt hat, erklärt Jürgen Quentin, Referent Energiewirtschaft und EEG bei der Fachagentur Wind und Solar. Hintergrund: Die Flächenausweisung obliegt in Bayern 18 Regionen, per Landesgesetz erhalten sie die Verantwortung dafür, dass die Ziele erreicht werden.

Große Unterschiede zwischen weiß-blauen Regionen

Nach dem WindBG müssen in Bayern bis Ende 2027 1,1 Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen ausgewiesen werden, bis Ende 2032 müssen es bayernweit 1,8 Prozent sein. Derzeit sind laut Aufstellung des Wirtschaftsministeriums vom Februar dieses Jahres etwa 0,9 Prozent der Fläche Bayerns in den Regionalplänen als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. Weitere 0,2 Prozent der Landesfläche seien bauleitplanerisch für die Windenergienutzung gesichert.

Zwischen den Planungsregionen zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede. In einigen ist das 1,1-Prozent-Ziel bereits erreicht oder sogar übertroffen, in anderen sind die Fortschreibungsverfahren noch nicht abgeschlossen, wie aus dem Papier des Ministeriums hervorgeht.

Nun schiebt der Freistaat an. Am 13. Februar hat das Wirtschaftsministerium Orientierungswerte für die Windenergie-Teilflächenziele bis 2032 veröffentlicht. Da das Potenzial für Windenergie in einigen Regionen begrenzt ist, habe man eine „Modellverteilung“ entwickelt, teilt das Haus mit. Grundlage hierfür sei eine Potenzialanalyse des Ökoenergie-Instituts Bayern am Landesamt für Umwelt. Das Modell definiert 2032er-Teilflächenziele, die zwischen 1,3 und 2,1 Prozent der jeweiligen Regionsfläche ausmachen.

So sind etwa für die Regionen Allgäu und Oberland, die alpine Gebiete einschließen, 1,4 Prozent als Teilflächenziel bis 2032 vorgeschlagen. Für Oberfranken und die nördliche Oberpfalz sind es 2,1 Prozent. Die Werte seien „als unverbindliche Orientierungs- und empfohlene Mindestwerte zu verstehen, bis sie endgültig im Landesentwicklungsprogramm (LEP) festgeschrieben werden“, betont das Staatsministerium.

Planungen laufen oft direkt auf das Jahr 2032 hin

Wirtschaftsminister Aiwanger verweist darauf, „dass inzwischen die Mehrheit der Regionen in Bayern – trotz der noch ausstehenden Bestätigung des Flächenziels 2032 durch den Bund – die Windenergiesteuerung erfolgreich umgesetzt hat“. Und er fügt hinzu: „Mit unseren richtungsweisenden Orientierungswerten konnten wir in einigen Regionen die Spannungen vor Ort reduzieren.“

Jürgen Quentin sieht den bayerischen Schwenk positiv: „Hier findet erfreulicherweise ein Umdenken statt“, sagt er. In der letzten bundesweiten Auswertung der Fachagentur Ende Dezember 2024 lag die „anrechenbare Fläche“ in Bayern bei 0,6 Prozent. Die Differenz zum 2027er-Ziel betrug demnach 0,5 Prozent, zum 2032er-Ziel 1,2 Prozent. Andernorts war man schon weiter. In Hessen war das Flächenziel für 2027 sogar 0,1 Prozent überschritten, zum 2032er-Ziel fehlten noch 0,2 Prozent. Nordrhein-Westfalen lag 0,1 Prozent unter dem Soll für 2027, aber noch 0,8 Prozent unter dem für 2032.

Viele Landkreise planten direkt auf das 2032er-Ziel, berichtet Quentin. Weil die Verfahren sehr aufwändig seien, wolle man das in einem Schritt erledigen und nach 2027 nicht noch einmal beginnen. Aufs Tempo drückt vor allem Baden-Württemberg. Quentin hebt das dortige Landesgesetz hervor, wonach die Planung auf das 1,8-Prozent-Ziel hin bis Herbst 2026 abgeschlossen sein soll.

Freitag, 13.02.2026, 16:04 Uhr
Manfred Fischer

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