Eine Auswertung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBSR) hat erstmals kommunale Wärmepläne unter die Lupe genommen. Es zeigen sich große Unterschiede.
Mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) am 1.
Januar 2024 hat bundesweit die Erarbeitung kommunaler Wärmepläne begonnen. Laut einer aktuellen Analyse des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) haben bis Mitte Mai 2025 mehr als die Hälfte der Kommunen den Prozess gestartet. Zum Zeitpunkt der Untersuchung lagen 342 veröffentlichte Wärmepläne vor, die 490 Gemeinden abdecken – rund ein Zehntel der bundesweit zu erstellenden Pläne.
Die BBSR-Publikation „Basisanalyse kommunaler Wärmepläne“ bietet erstmals einen systematischen Überblick über den Stand der Wärmeplanung und zeigt, welche Strategien Kommunen verfolgen, um ihre Wärmeversorgung bis Mitte des Jahrhunderts klimaneutral umzubauen.
Unterschiedliche Zieljahre und AnsätzeDie Untersuchung zeigt deutliche Unterschiede in Annahmen, Umfang und Detaillierungsgrad der Pläne. Eine klare Mehrheit der Kommunen orientiert sich am Zieljahr 2040, während lediglich 7
Prozent bereits bis 2035 klimaneutral sein wollen. Die vorgesehenen Umsetzungszeiträume reichen von 11 bis 38
Jahren, meist zwischen 18 und 23
Jahren.
In den meisten Plänen ist eine Reduzierung des Wärmeverbrauchs um 20 bis 30
Prozent vorgesehen. Einige Kommunen differenzieren den Wärmebedarf nach Haushalten, Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und kommunalen Liegenschaften.
Zentraler Einflussfaktor auf die Prognosen ist die angenommene Sanierungsrate von Wohngebäuden. Viele Kommunen rechnen mit einer konstanten jährlichen Rate von 2
Prozent. Laut Analyseautor Martin Ammon führt eine zu optimistische Annahme zu unterschätzten Wärmebedarfen und damit zu fehlerhaften Planungen für die zukünftige Wärmeerzeugung. „Dies hat zur Folge, dass darauf basierende Planungen zum Umbau der kommunalen Wärmeerzeugung auf einem zu gering kalkulierten Wärmebedarf fußen“, teilte Ammon dazu mit.
Wärmenetze gewinnen zentrale BedeutungWärmenetze sollen künftig eine deutlich größere Rolle spielen. Ihr Anteil am Wärmeverbrauch liegt derzeit bei rund 9
Prozent. Im Durchschnitt der Pläne ist bis zum Zieljahr eine Vervierfachung vorgesehen. 44
Prozent der untersuchten Pläne enthalten auch Angaben zu Energieträgern und Technologien. Häufig genannt werden Biomasse und Wärmepumpen.
Die Analyse zeigt zugleich, dass methodische und inhaltliche Unterschiede Vergleiche erschweren. Ammon empfiehlt daher eine stärkere Standardisierung kommunaler Wärmepläne, um einheitliche Basisparameter und nachvollziehbare Ergebnisse zu gewährleisten.
Das WPG verpflichtet die Länder, die Erstellung kommunaler Wärmepläne sicherzustellen. Städte mit mehr als 100.000
Einwohnern müssen bis 30. Juni 2026 liefern, alle übrigen Kommunen bis 30.
Juni 2028. Die Pläne sollen die strategische Ausrichtung der lokalen Wärmeversorgung festlegen, Infrastrukturanpassungen identifizieren und Potenziale für erneuerbare Energien und Abwärme systematisch erfassen.
Die
BBSR-Analyse „Basisanalyse kommunaler Wärmepläne“ ist auf der Seite des Bundesamtes als PDF verfügbar.
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BBSR-Publikation „Basisanalyse kommunaler Wärmepläne“. (Zur Vollansicht auf die Grafik klicken) Quelle: BBSR Bund |
Montag, 3.11.2025, 11:03 Uhr
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