Zwischenlager für Atommüll verstoßen nicht gegen die verfassungsrechtliche Schutzpflicht des Staates für seine Bürger, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Zwischenlager für Atommüll verstoßen nicht gegen die verfassungsrechtliche Schutzpflicht des Staates für seine Bürger, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.