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Energie & Management > Smart Meter - Zweifel an Notwendigkeit der Markterklärung
Quelle: Shutterstock / Shcherbakov Ilya
Smart Meter

Zweifel an Notwendigkeit der Markterklärung

Die Projektpartner zweier Reallabore blicken in die Zukunft des Smart Meter Gateways und erproben Anwendungen, für die es noch keinen vollständigen regulatorischen Rahmen gibt.
Wie in so vielen Bereichen hinkt auch in der Energiewirtschaft die Regulierung der tatsächlichen technischen Entwicklung hinterher. Ein Beispiel dafür ist das intelligente Messwesen mit den vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Smart Meter Gateways. „Die Geräte sind technisch in der Lage, so gut wie alle energiewirtschaftlichen Anwendungsfälle abzudecken“, sagte Ingo Schönberg kürzlich im Gespräch mit E&M und fügte hinzu: „Warum sollte man dann nicht auf einen Schlag ihren Einbau für alle Anwendungen vorsehen?“

Der Vorstandsvorsitzende des Smart-Meter-Gateway-Herstellers könnte sich vorstellen, dass die Bundesnetzagentur Übergangsfristen vorgibt, so dass alle Marktteilnehmer ihre Prozesse entsprechend aufsetzen und anpassen können. Dann hätten zumindest die Marktteilnehmer die Funktionen und den verlässlichen regulatorischen Rahmen im intelligenten Messwesen, die sie für die Bewältigung der aktuellen und künftigen Herausforderungen im Energiesystem benötigen, so Schönberg.

Branche wartet auf ein Zeichen des BSI

Stattdessen folgt die Regulierung einem vorgegebenen Protokoll aus Marktanalyse und Markterklärung des BSI. Letztere ist als Verwaltungsakt eine Allgemeinverfügung und für die Einbaupflicht intelligenter Messsysteme sowie für bestimmte gesetzliche Fristen maßgeblich. Nach einem juristischen Hick-Hack um die Markterklärung wartet die Branche nun sehnsüchtig auf ein Zeichen des BSI, das die Allgemeinverfügung veröffentlicht und damit für bestimmte Anwendungsfälle den regulatorischen Rahmen setzt.

Dieses Vorgehen passe allerdings nicht mehr in die Zeit, sagt Schönberg. Schließlich habe die Bundesregierung in ihrer Digitalstrategie angekündigt, beschleunigen und vereinfachen zu wollen. „Wenn der Einbau erst freigegeben ist, wenn das BSI die Markterklärung veröffentlicht, werden all diejenigen ausgebremst, die jetzt schon die entsprechende Technik verfügbar haben − seien es die Gateway-Hersteller oder auch die Kunden, die Messstellenbetreiber“, so der PPC-Chef. Es sei an der Zeit zu überdenken, ob überhaupt noch eine Markterklärung des BSI als Verwaltungsakt notwendig ist.

Gemeinsam mit dem IT-Dienstleister Robotron, der Eon-Tochter „e.kundenservice“ Netz GmbH sowie der Teag Thüringer Energie AG und der TMZ Thüringer Mess- und Zählerwesen Service GmbH hat PPC das Projekt „SMGW-forwards“ aufgesetzt, in dem die Unternehmen neue Anwendungen für das Smart Meter Gateway in zwei Reallaboren erproben. Es geht dabei um Anwendungen, die zwar technische möglich sind, die der Stufenplan von Bundeswirtschaftsministerium und BSI aber erst in einigen Monaten oder Jahren regulatorisch vorsieht. In der Praxis spielen diese Anwendungen aktuell zwar noch keine allzu große Rolle, werden aber in Zukunft von wesentlicher Bedeutung für die Energiewende sein. So zum Beispiel das bidirektionelle Laden. „Das wird sicherlich noch nicht so bald flächendeckend im Einsatz sein. Wir müssen aber frühzeitig die systemischen Voraussetzungen schaffen“, so Schönberg.

Das vollständige Gespräch mit dem PPC-Chef lesen Sie in der Oktober-Ausgabe von Energie & Management.

Freitag, 30.09.2022, 11:36 Uhr
Fritz Wilhelm
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Quelle: Shutterstock / Shcherbakov Ilya
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Zweifel an Notwendigkeit der Markterklärung
Die Projektpartner zweier Reallabore blicken in die Zukunft des Smart Meter Gateways und erproben Anwendungen, für die es noch keinen vollständigen regulatorischen Rahmen gibt.
Wie in so vielen Bereichen hinkt auch in der Energiewirtschaft die Regulierung der tatsächlichen technischen Entwicklung hinterher. Ein Beispiel dafür ist das intelligente Messwesen mit den vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Smart Meter Gateways. „Die Geräte sind technisch in der Lage, so gut wie alle energiewirtschaftlichen Anwendungsfälle abzudecken“, sagte Ingo Schönberg kürzlich im Gespräch mit E&M und fügte hinzu: „Warum sollte man dann nicht auf einen Schlag ihren Einbau für alle Anwendungen vorsehen?“

Der Vorstandsvorsitzende des Smart-Meter-Gateway-Herstellers könnte sich vorstellen, dass die Bundesnetzagentur Übergangsfristen vorgibt, so dass alle Marktteilnehmer ihre Prozesse entsprechend aufsetzen und anpassen können. Dann hätten zumindest die Marktteilnehmer die Funktionen und den verlässlichen regulatorischen Rahmen im intelligenten Messwesen, die sie für die Bewältigung der aktuellen und künftigen Herausforderungen im Energiesystem benötigen, so Schönberg.

Branche wartet auf ein Zeichen des BSI

Stattdessen folgt die Regulierung einem vorgegebenen Protokoll aus Marktanalyse und Markterklärung des BSI. Letztere ist als Verwaltungsakt eine Allgemeinverfügung und für die Einbaupflicht intelligenter Messsysteme sowie für bestimmte gesetzliche Fristen maßgeblich. Nach einem juristischen Hick-Hack um die Markterklärung wartet die Branche nun sehnsüchtig auf ein Zeichen des BSI, das die Allgemeinverfügung veröffentlicht und damit für bestimmte Anwendungsfälle den regulatorischen Rahmen setzt.

Dieses Vorgehen passe allerdings nicht mehr in die Zeit, sagt Schönberg. Schließlich habe die Bundesregierung in ihrer Digitalstrategie angekündigt, beschleunigen und vereinfachen zu wollen. „Wenn der Einbau erst freigegeben ist, wenn das BSI die Markterklärung veröffentlicht, werden all diejenigen ausgebremst, die jetzt schon die entsprechende Technik verfügbar haben − seien es die Gateway-Hersteller oder auch die Kunden, die Messstellenbetreiber“, so der PPC-Chef. Es sei an der Zeit zu überdenken, ob überhaupt noch eine Markterklärung des BSI als Verwaltungsakt notwendig ist.

Gemeinsam mit dem IT-Dienstleister Robotron, der Eon-Tochter „e.kundenservice“ Netz GmbH sowie der Teag Thüringer Energie AG und der TMZ Thüringer Mess- und Zählerwesen Service GmbH hat PPC das Projekt „SMGW-forwards“ aufgesetzt, in dem die Unternehmen neue Anwendungen für das Smart Meter Gateway in zwei Reallaboren erproben. Es geht dabei um Anwendungen, die zwar technische möglich sind, die der Stufenplan von Bundeswirtschaftsministerium und BSI aber erst in einigen Monaten oder Jahren regulatorisch vorsieht. In der Praxis spielen diese Anwendungen aktuell zwar noch keine allzu große Rolle, werden aber in Zukunft von wesentlicher Bedeutung für die Energiewende sein. So zum Beispiel das bidirektionelle Laden. „Das wird sicherlich noch nicht so bald flächendeckend im Einsatz sein. Wir müssen aber frühzeitig die systemischen Voraussetzungen schaffen“, so Schönberg.

Das vollständige Gespräch mit dem PPC-Chef lesen Sie in der Oktober-Ausgabe von Energie & Management.

Freitag, 30.09.2022, 11:36 Uhr
Fritz Wilhelm

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