Das Moratorium für das Gesetz zur Laufzeitverlängerung für deutsche Kernkraftwerke ist nach Ansicht von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) rechtlich noch nicht abgesichert.
Die Bundestagsverwaltung soll nun untersuchen, ob die schwarz-gelbe Regierung für das Aussetzen der Laufzeitverlängerung einen Parlamentsbeschluss braucht. „Ich lasse prüfen, ob es dazu weiterer korrigierender gesetzlicher Regelungen bedarf", sagte Lammert der „Berliner Zeitung".
Die Regierung beruft sich bei ihrem Moratorium auf Paragraf 19 des Atomgesetzes. Dort ist g
Mittwoch, 16.03.2011, 11:45 Uhr
Michael Pecka
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