Das Münchener Finanzgericht hat rechtliche Zweifel an der von der Bundesregierung erhobenen Brennelementesteuer.
Konkret stellt das Gericht die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für eine solche Steuer infrage und wies einen Steuerbescheid für das RWE-Kernkraftwerk Gundremmingen Block B von 74 Mio. Euro zurück, heißt es in verschiedenen Medienberichten. Der Essener Energiekonzern muss demnach vorerst nicht zahlen.
Bereits Ende September hatte das Finanzgericht Hamburg Zweifel an der Br
Montag, 10.10.2011, 10:49 Uhr
Marlen Ristola
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