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Das Bundeskartellamt überprüft die finanzielle Unterstützung für den Weiterbetrieb des Eon-Kraftwerks Irsching auf Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht. Das Gaskraftwerk darf seinen Strom weiter am normalen Energiemarkt anbieten, was anderen Reservekraftwerken untersagt ist.
Das Bundeskartellamt prüft, ob die Finanzierungszusagen für das Eon-Kraftwerk Irsching eine Störung des europäischen Wettbewerbs darstellen. Auf Anfrage von E&M-powernews präzisierte das Amt am 13. Januar Medienberichte über eine entsprechende Untersuchung: „Das Bundeskartellamt prüft derzeit den Vertrag zu Irsching 4 und 5 auf seine Vereinbarkeit mit kartellrechtlichen Vorschriften, ins
Montag, 13.01.2014, 15:01 Uhr
Timm Krägenow
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