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Energie & Management > Stromnetz - Zwei Netzbetreiber streiten sich um hohen Betrag
Quelle: Fotolia / Gina Sanders
Stromnetz

Zwei Netzbetreiber streiten sich um hohen Betrag

Die Stadtwerke Quickborn und SH Netz sind im Konflikt über die Höhe der vorgelagerten Strom-Netzentgelte. Er hat jetzt die Bundesnetzagentur als Schlichter oder Schiedsrichter erreicht.
Der Verteilnetzbetreiber SH Netz verlangt von seinem nachgelagerten Verteilnetzbetreiber Stadtwerke Quickborn (beide Schleswig-Holstein) für 2024 höhere Stromnetzentgelte im "deutlich sechsstelligen Bereich" als für 2023. Das Stadtwerk sieht die Preiserhöhung nicht ein und hat bei der Bundesnetzagentur ein Missbrauchsverfahren gegen SH Netz angestrengt. Dies geht aus einer Pflichtveröffentlichung des Regulierers vom 28. September und aus einer Antwort des Verbandes der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft (VSHEW) an diese Redaktion hervor.

In dem Streit geht es um Folgendes: Vorgelagerte Netzbetreiber legen ihre Netzentgelte möglichst verursachergerecht auf die direkt angeschlossenen Großverbraucher und die direkt nachgelagerten Netzbetreiber um. Dies setzt sich bis zur niedersten Spannungsebene kaskadenförmig fort. Jeder beteiligte Netzbetreiber addiert seine eigenen Netzentgelte dazu, in der Kundenrechnung taucht dagegen nur das kumulierte Netzentgelt aller in Anspruch genommenen Spannungsebenen auf. 

Die kaskadenförmige Wälzung der Netzentgelte kann aber zu "unbilligen Härten" führen, wenn zwei Netzbetreiber auf derselben Netz- oder Umspannebene unterwegs sind oder ihre Netze so miteinander vermascht sind, dass sie sich nur gemeinsam sicher betreiben lassen. Dann schreibt die Stromnetzentgeltverordnung vor, dass die Beteiligten Sonderregelungen treffen.

​Reicht der neue Nachweis einer "unbilligen Härte"?

SH Netz hatte bisher mit den Quickbornern, mit denen sie sich elektrotechnisch in der Umspannung von 76 kVA Mittelspannung auf Niederspannung trifft, eine solche Sonderregelung: Sie werden in der höheren Netzebene 4 "Umspannung Hochspannung / Mittelspannung" zur Kasse gebeten statt in der Netzebene 5 "Mittelspannung", so SH Netz auf Anfrage.

Doch im Mai verlangte SH Netz von dem Stadtwerk einen Nachweis dafür, dass die Voraussetzungen dafür auch noch in der vierten Regulierungsperiode vorliegen. Diese beginnt bei Strom am 1. Januar 2024. SH Netz beruft sich dabei auf das Diskriminierungsverbot. Schließlich würden die anderen Nutzer von SH Netz auf derselben Spannungsebene insgesamt umso weniger Netzentgelt zahlen, je mehr die Quickborner zahlen müssten.

Das Stadtwerk schickte − so stellt es SH Netz dar − nach mehreren Aufforderungen zwar Nachweise für die "unbillige Härte", diese genügten aber den Anforderungen eines entsprechenden Leitfadens der Netzagentur nicht. SH Netz kündigte daher den Stadtwerken Quickborn an, dass es so "bis auf Weiteres" und vor allem für 2024, keine Ausnahme mehr geben werde.

Die Quickborner beantragten daraufhin bei der Netzagentur ein "besonderes Missbrauchsverfahren". Das darf jeder Marktteilnehmer tun, der sich rechtswidrig behandelt fühlt. Die Behörde weist auf Anfrage darauf hin, dass sie den Streit nun in einem gerichtsähnlichen Verfahren moderiert und letztlich auch entscheiden darf. Zunächst würden Schriftsätze zwischen den Streitenden gewechselt werden. Eventuell kläre die Netzagentur den Sachverhalt danach noch durch eigene Ermittlungen weiter auf.

Gegenüber dieser Redaktion kündigten die Stadtwerke Quickborn eine eigene Stellungnahme an. Der VSHEW erklärte, er unterstütze die Sicht seines kommunalen Mitgliedes ideell. Sogenanntes "Pancaking", also das doppelte Zahlen für ein und dieselbe Netzebene, gehe nicht an. Von weiteren solchen Fällen in Schleswig-Holstein wisse er allerdings nichts, so Geschäftsführer Roman Kaak zu dieser Redaktion.

Allzu viel Zeit für eine Entscheidung ist eigentlich nicht da: Bis 15. Oktober müssen alle deutschen Netzbetreiber ihre vorläufigen Netzentgelte veröffentlichen, da dürfte in einer 28.000-Einwohner-Stadt wie Quickborn mit ihren gut 16.000 Stromnetzanschlüssen ein höherer sechsstelliger Euro-Betrag eine bedeutende Rolle spielen.

Montag, 2.10.2023, 16:06 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Stromnetz - Zwei Netzbetreiber streiten sich um hohen Betrag
Quelle: Fotolia / Gina Sanders
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Zwei Netzbetreiber streiten sich um hohen Betrag
Die Stadtwerke Quickborn und SH Netz sind im Konflikt über die Höhe der vorgelagerten Strom-Netzentgelte. Er hat jetzt die Bundesnetzagentur als Schlichter oder Schiedsrichter erreicht.
Der Verteilnetzbetreiber SH Netz verlangt von seinem nachgelagerten Verteilnetzbetreiber Stadtwerke Quickborn (beide Schleswig-Holstein) für 2024 höhere Stromnetzentgelte im "deutlich sechsstelligen Bereich" als für 2023. Das Stadtwerk sieht die Preiserhöhung nicht ein und hat bei der Bundesnetzagentur ein Missbrauchsverfahren gegen SH Netz angestrengt. Dies geht aus einer Pflichtveröffentlichung des Regulierers vom 28. September und aus einer Antwort des Verbandes der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft (VSHEW) an diese Redaktion hervor.

In dem Streit geht es um Folgendes: Vorgelagerte Netzbetreiber legen ihre Netzentgelte möglichst verursachergerecht auf die direkt angeschlossenen Großverbraucher und die direkt nachgelagerten Netzbetreiber um. Dies setzt sich bis zur niedersten Spannungsebene kaskadenförmig fort. Jeder beteiligte Netzbetreiber addiert seine eigenen Netzentgelte dazu, in der Kundenrechnung taucht dagegen nur das kumulierte Netzentgelt aller in Anspruch genommenen Spannungsebenen auf. 

Die kaskadenförmige Wälzung der Netzentgelte kann aber zu "unbilligen Härten" führen, wenn zwei Netzbetreiber auf derselben Netz- oder Umspannebene unterwegs sind oder ihre Netze so miteinander vermascht sind, dass sie sich nur gemeinsam sicher betreiben lassen. Dann schreibt die Stromnetzentgeltverordnung vor, dass die Beteiligten Sonderregelungen treffen.

​Reicht der neue Nachweis einer "unbilligen Härte"?

SH Netz hatte bisher mit den Quickbornern, mit denen sie sich elektrotechnisch in der Umspannung von 76 kVA Mittelspannung auf Niederspannung trifft, eine solche Sonderregelung: Sie werden in der höheren Netzebene 4 "Umspannung Hochspannung / Mittelspannung" zur Kasse gebeten statt in der Netzebene 5 "Mittelspannung", so SH Netz auf Anfrage.

Doch im Mai verlangte SH Netz von dem Stadtwerk einen Nachweis dafür, dass die Voraussetzungen dafür auch noch in der vierten Regulierungsperiode vorliegen. Diese beginnt bei Strom am 1. Januar 2024. SH Netz beruft sich dabei auf das Diskriminierungsverbot. Schließlich würden die anderen Nutzer von SH Netz auf derselben Spannungsebene insgesamt umso weniger Netzentgelt zahlen, je mehr die Quickborner zahlen müssten.

Das Stadtwerk schickte − so stellt es SH Netz dar − nach mehreren Aufforderungen zwar Nachweise für die "unbillige Härte", diese genügten aber den Anforderungen eines entsprechenden Leitfadens der Netzagentur nicht. SH Netz kündigte daher den Stadtwerken Quickborn an, dass es so "bis auf Weiteres" und vor allem für 2024, keine Ausnahme mehr geben werde.

Die Quickborner beantragten daraufhin bei der Netzagentur ein "besonderes Missbrauchsverfahren". Das darf jeder Marktteilnehmer tun, der sich rechtswidrig behandelt fühlt. Die Behörde weist auf Anfrage darauf hin, dass sie den Streit nun in einem gerichtsähnlichen Verfahren moderiert und letztlich auch entscheiden darf. Zunächst würden Schriftsätze zwischen den Streitenden gewechselt werden. Eventuell kläre die Netzagentur den Sachverhalt danach noch durch eigene Ermittlungen weiter auf.

Gegenüber dieser Redaktion kündigten die Stadtwerke Quickborn eine eigene Stellungnahme an. Der VSHEW erklärte, er unterstütze die Sicht seines kommunalen Mitgliedes ideell. Sogenanntes "Pancaking", also das doppelte Zahlen für ein und dieselbe Netzebene, gehe nicht an. Von weiteren solchen Fällen in Schleswig-Holstein wisse er allerdings nichts, so Geschäftsführer Roman Kaak zu dieser Redaktion.

Allzu viel Zeit für eine Entscheidung ist eigentlich nicht da: Bis 15. Oktober müssen alle deutschen Netzbetreiber ihre vorläufigen Netzentgelte veröffentlichen, da dürfte in einer 28.000-Einwohner-Stadt wie Quickborn mit ihren gut 16.000 Stromnetzanschlüssen ein höherer sechsstelliger Euro-Betrag eine bedeutende Rolle spielen.

Montag, 2.10.2023, 16:06 Uhr
Georg Eble

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