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Energie & Management > Strom - Zwei Millionen Haushalte warten zu lange auf Abrechnungen
Bild: Fotolia, galaxy67
Strom

Zwei Millionen Haushalte warten zu lange auf Abrechnungen

Mindestens 2 Mio. Haushalte haben ihre letzte Jahres- oder Schlussrechnung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen erhalten, ermittelte eine Forsa-Umfrage für den VZBV.
Laut Verbraucherzentralebundesverband (VZBV) beschweren sich Energiekunden in Deutschland häufig, weil sie zu lange auf die Auszahlung von Guthaben oder Boni durch ihren Anbieter warten müssen. Das Forsa-Meinungsforschungsinstitut führte deshalb im Juli 2020 eine repräsentative Haushaltsbefragung unter mehr als 1.000 Stromkunden durch. Danach haben hochgerechnet mindestens zwei Mio. Haushalte ihre letzte Jahres- oder Schlussrechnung nicht fristgerecht innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf des Belieferungsjahres beziehungsweise des Vertrages erhalten.

Die Mehrheit der betroffenen Haushalte erwartete zum Zeitpunkt der Befragung ein Guthaben und fragte deshalb nach. Doch auch dies garantiere nicht deren umgehende Zusendung. Eine Mehrheit der befragten Haushalte, die ihre Jahres- beziehungsweise Schlussrechnung nicht fristgerecht erhalten haben (47 von 78), erwartete zum Zeitpunkt der Befragung ein Guthaben. Großteils (in 29 von 47 Fällen) – so geben es die Befragten an – schuldeten die Energieversorger den Verbrauchern über 50 Euro.

Inakzeptable Verzögerung

„Besonders in der aktuellen Krise, in der nicht wenige Verbraucher in Folge der Corona-Pandemie mit Jobverlust und Kurzarbeit konfrontiert sind, ist dieses Verzögerungsverhalten einiger Energieversorger inakzeptabel“, sagte Sabine Lund, Referentin im Team Marktbeobachtung Energie. „In einem besonders dreisten Fall lag der vom Energieversorger geschuldete Betrag bei über 2.300 Euro“, berichtete Lund. Gut jeder Vierte wartete zum Zeitpunkt der Befragung noch auf seine Jahres- oder Schlussrechnung.

In einigen Fällen (13 von 78) haben die Energieversorger die Jahres- beziehungsweise Schlussrechnung erst übersandt, nachdem Verbraucher mit ihnen hierzu in Kontakt getreten sind. Die Nachfrage der Verbraucher bei den Energieversorgern nach dem Verbleib der Jahres- beziehungsweise Schlussrechnung führte jedoch nicht in jedem Fall schnell zum Ziel. Gut die Hälfte der betroffenen Haushalte (40 von 78), welche ihre Abrechnung nicht fristgerecht erhalten haben, geben an, dass ihnen die Jahres- beziehungsweise Schlussrechnungen vom Energieversorger nach Fristablauf zumindest unaufgefordert übersandt wurde.
 
Umfrageergebnis der Forsa im Auftrag des VZBV
Bild: VZBV
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Guthaben aus Rechnungen sind nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen und nach derzeitiger Rechtslage unverzüglich und unaufgefordert zu erstatten. Durch eine konkrete Frist könnte hier für mehr Klarheit und letztlich Rechtssicherheit auf Seiten der Verbraucher gesorgt werden. So gibt es für die Erstellung von Schlussrechnungen bereits eine gesetzlich festgelegte Frist. Diese darf nach § 40 Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) maximal sechs Wochen betragen.

Mittwoch, 3.02.2021, 10:53 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Strom - Zwei Millionen Haushalte warten zu lange auf Abrechnungen
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Strom
Zwei Millionen Haushalte warten zu lange auf Abrechnungen
Mindestens 2 Mio. Haushalte haben ihre letzte Jahres- oder Schlussrechnung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen erhalten, ermittelte eine Forsa-Umfrage für den VZBV.
Laut Verbraucherzentralebundesverband (VZBV) beschweren sich Energiekunden in Deutschland häufig, weil sie zu lange auf die Auszahlung von Guthaben oder Boni durch ihren Anbieter warten müssen. Das Forsa-Meinungsforschungsinstitut führte deshalb im Juli 2020 eine repräsentative Haushaltsbefragung unter mehr als 1.000 Stromkunden durch. Danach haben hochgerechnet mindestens zwei Mio. Haushalte ihre letzte Jahres- oder Schlussrechnung nicht fristgerecht innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf des Belieferungsjahres beziehungsweise des Vertrages erhalten.

Die Mehrheit der betroffenen Haushalte erwartete zum Zeitpunkt der Befragung ein Guthaben und fragte deshalb nach. Doch auch dies garantiere nicht deren umgehende Zusendung. Eine Mehrheit der befragten Haushalte, die ihre Jahres- beziehungsweise Schlussrechnung nicht fristgerecht erhalten haben (47 von 78), erwartete zum Zeitpunkt der Befragung ein Guthaben. Großteils (in 29 von 47 Fällen) – so geben es die Befragten an – schuldeten die Energieversorger den Verbrauchern über 50 Euro.

Inakzeptable Verzögerung

„Besonders in der aktuellen Krise, in der nicht wenige Verbraucher in Folge der Corona-Pandemie mit Jobverlust und Kurzarbeit konfrontiert sind, ist dieses Verzögerungsverhalten einiger Energieversorger inakzeptabel“, sagte Sabine Lund, Referentin im Team Marktbeobachtung Energie. „In einem besonders dreisten Fall lag der vom Energieversorger geschuldete Betrag bei über 2.300 Euro“, berichtete Lund. Gut jeder Vierte wartete zum Zeitpunkt der Befragung noch auf seine Jahres- oder Schlussrechnung.

In einigen Fällen (13 von 78) haben die Energieversorger die Jahres- beziehungsweise Schlussrechnung erst übersandt, nachdem Verbraucher mit ihnen hierzu in Kontakt getreten sind. Die Nachfrage der Verbraucher bei den Energieversorgern nach dem Verbleib der Jahres- beziehungsweise Schlussrechnung führte jedoch nicht in jedem Fall schnell zum Ziel. Gut die Hälfte der betroffenen Haushalte (40 von 78), welche ihre Abrechnung nicht fristgerecht erhalten haben, geben an, dass ihnen die Jahres- beziehungsweise Schlussrechnungen vom Energieversorger nach Fristablauf zumindest unaufgefordert übersandt wurde.
 
Umfrageergebnis der Forsa im Auftrag des VZBV
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Guthaben aus Rechnungen sind nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen und nach derzeitiger Rechtslage unverzüglich und unaufgefordert zu erstatten. Durch eine konkrete Frist könnte hier für mehr Klarheit und letztlich Rechtssicherheit auf Seiten der Verbraucher gesorgt werden. So gibt es für die Erstellung von Schlussrechnungen bereits eine gesetzlich festgelegte Frist. Diese darf nach § 40 Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) maximal sechs Wochen betragen.

Mittwoch, 3.02.2021, 10:53 Uhr
Susanne Harmsen

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