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Im Rahmen der EEG-Reform muss auch die rechtliche Grundlage für die Eigenerzeugung neugestaltet werden, fordert der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI). Der Verband hat in seiner Kritik vor allem die Kraft-Wärme-Kopplung im Blick.
Bei der Investition in eine KWK-Anlage wird ein Contractor gegenüber einem Unternehmen, das selbst in die neue Anlage investiert, schlechtergestellt. Die selbstfinanzierte Eigenerzeugung ist von der EEG-Umlage ausgenommen, eine Eigenerzeugung aus einer über das Contracting finanzierte Anlage wird hingegen voll belastet. Diese Schlechterstellung der KWK im Contracting ist nach Darstellung des ZVEI
Donnerstag, 6.03.2014, 11:50 Uhr
Kai Eckert
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