Im Nationalen Allokationsplan für die zweite Handelsperiode im EU-Emissionshandel von 2008-2012 (NAP II) betont die Bundesregierung noch, dass sie mit den Zuteilungsregeln Investitionssicherheit schaffen wolle. Nun stellt der Entwurf für das Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012) - der Umsetzung des NAP II - lapidar fest, dass die Karten neu gemischt würden, sollte sich an der Zuteilungsmethode künftig etwas ändern.
Nach § 14 des ZuG-Entwurfs 2012* entfalten die nationalen Regeln für die zweite Handelsphase keine Bindungswirkung, sind also nicht gefeit vor einem etwaigen Wechsel der Zuteilungsmethode. Im Grundsatz lieg
Donnerstag, 2.11.2006, 11:44 Uhr
Heidrun Rothweiler
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