Wer am europäischen Emissionshandelssystem teilnehmen muss, aber versäumt hat, rechtzeitig einen Antrag auf Emissionsberechtigungen zu stellen, kann laut Deutscher Emissionshandelsstelle (DEHSt) nicht mit einer Zuteilung von Emissionszertifikaten rechnen. Die entsprechenden Unternehmen müssten sich dann am Markt eindecken.
Nach Angaben der DEHSt werden voraussichtlich im November die individuellen Zuteilungsbescheide über die Emissionszertifikate an die Unternehmen verschickt. Wie viele Unternehmen die Antragsfrist, die am 20. September um 24:00 Uhr endete, versäumt haben, konnte DEHSt-Sprecherin Katja Rosenbohm noch nicht sagen. Erst am Ende der sechswöchigen Bearbeitungsfrist könne man feststellen, ob auch alle zu
Mittwoch, 22.09.2004, 11:07 Uhr
Fritz Wilhelm
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