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Dank der Novellierung der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) können Betreiber von Erdgastankstellen und Elektroladesäulen künftig Emissionsgutschriften generieren.
Durch den Quotenhandel konnten bislang nur mit dem Verkauf von Biomethan Emissionsminderungen in die Verpflichtungsquoten der Mineralölunternehmen übernommen werden. Künftig soll auch der Verkauf von konventionellem Erdgas (CNG oder LNG) und Strom diese Erlösquelle erschließen können. Darauf hat die Unternehmensinitiative Zukunft Erdgas mit Verweis auf die Neuregelungen in der BImSchV verwiesen.
Montag, 27.11.2017, 16:32 Uhr
Kai Eckert
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