Bild: cortility
Unternehmen haben bis 27. November 2020 Zeit, sich umzustellen: ab dann müssen alle Rechnungen für öffentliche Aufträge elektronisch ausgestellt und übermittelt werden.
Die elektronische Rechnungsstellung ist ab 27. November 2020 für öffentliche Aufträge (größer 1.000 Euro) verpflichtend. In der Regel senkt die elektronische Rechnung den Arbeitsaufwand und die Kosten für die Rechnungslegung, zudem werden aus aktuellen Erfahrungen elektronische Rechnungen schneller bezahlt.
Als skalierbaren Cloud Service stellt
cortility eine flexible Lösung – unter anderem in den Formaten XRechnung, ZUGFeRD bzw. Factur-X - besonders für EVU mit einer überschaubaren Anzahl von jährlichen Anwendungen (Rechnungsversand an Bund, Länder und Kommunen) zur Verfügung. Der Einstieg über die Cloud ist mit deutlich weniger Kosten und Risiken verbunden.
Die hybriden Formate können von Mensch und Maschine gleichermaßen gelesen werden und erleichtern insbesondere Energieversorgern die Anwendung der elektronischen Rechnung.
Montag, 25.05.2020, 11:45 Uhr
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