Der Entwurf des Zuteilungsgesetzes 2012 (ZuG-E 2012) entspricht in einigen Punkten nicht den Vorgaben des Nationalen Allokationsplans für die zweite Handelsperiode (NAP II), meint Rechtsanwältin Dr. Ines Zenke.
Sie empfiehlt eine Überarbeitung mit Blick auf die Zuteilung nach Standardauslastungsfaktoren, die Härtefallregelung, Emissionswerte oder die Behandlung von Kapazitätserweiterungen. Gegenüber powernews.org erläuterte die auf Emissionshandelsfragen spezialisierte Anwältin der Kanzlei Becker, Büttner, Held ihre Standpunkte zu folgenden Paragraphen des Gesetzesentwurfs:§ 3 Abs.2 Nr.
Mittwoch, 25.10.2006, 12:25 Uhr
Heidrun Rothweiler
© 2024 Energie & Management GmbH