Im neuen Zuteilungsgesetz (ZuG 2012) wird es keinen Braunkohle-Benchmark mehr geben, hatte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel vollmundig verkündet, als er der Presse am 18. April die Kabinettsfassung des Gesetzes vorstellte. Emissionshandelsexperten wollen dieser Position so eindeutig nicht folgen: In ihren Augen eröffnet der vorliegende Gesetzesentwurf zu viele Schlupflöcher für eine höhere Zuteilung an Braunkohle-Kraftwerke.
Nachdem sich Gabriel (SPD) und sein Kollege aus dem Wirtschaftsressort, Michael Glos (CSU), lange gestritten hatten, ob Braunkohle einen besseren Benchmark erhalten solle als andere Brennstoffträger, formuliert der Kabinettsbeschluss nun einen Kompromiss. Zwar ist der Benchmarkwert für alle Kraftwerke der Gleiche. Gemäß Anhang 4 des ZuG 2012-Entwurfs dürfen Braunkohle-Kraftwerke, die nach 2003
Montag, 7.05.2007, 09:29 Uhr
Redaktion
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