Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Änderungen des schweizerischen Energiegesetzes in Kraft gesetzt und gleichzeitig eine weitere Änderung der Energieverordnung beschlossen.
Mit dem neuen eidgenössischen Energiegesetz sind die heimischen Kantone künftig alleine für die Förderung von optimaler Energienutzung im Gebäudebereich zuständig. Nun können große Holzheizungen und Anlagen zur Wärmenutzung aus Oberflächenwasser und Abwärme von Seiten der Kantone subventioniert werden. Gemäß dem Gesetz, das mit Wirkung zum 1. Juni in Kraft trat, wird der Bund künftig nur noch eine
Dienstag, 17.06.2003, 09:16 Uhr
Andreas Kögler
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