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Seit Jahresanfang 2015 ersetzt die Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) die bislang in Deutschland gültige Biokraftstoffquote. Die Biomethan-Branche dürfte davon zunächst nicht profitieren.
Am 9. Oktober 2014 hat der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verabschiedet. Damit wurde ein Systemwechsel bei der Biosprit-Förderung vollzogen: Nicht mehr die Menge beziehungsweise der Energiegehalt des Biokraftstoffs ist für die Quotenerfüllung relevant. Politisches Ziel des europaweit bislang einzigartigen Modells ist, Biokraftst
Montag, 5.01.2015, 09:21 Uhr
Michael Pecka
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