Wer mit einer neuen Photovoltaikanlage noch in den Genuss der bisherigen Einspeisevergütung kommen will, muss sich jetzt beeilen.
Die Kürzung der Solarvergütungen haben in der Branche ein Wettrennen gegen die Zeit ausgelöst. Für Dachanlagen sollen die reduzierten Fördersätze - nach dem Stand der Koalitions-Beratungen Mitte März - ab dem 1. April gelten, für Freiflächenanlagen wurde eine Übergangsregelung geschaffen. Demnach gelten für Freiflächenanlagen noch die alten vorteilhaften Regeln, wenn der Aufstellungsbeschluss f
Montag, 19.03.2012, 10:05 Uhr
Michael Pecka
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