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Die enercity Netzgesellschaft mbH (eNG) hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur eingereicht.
Im Zuge des gesetzlich vorgegebenen Unbundlings, der Entflechtung von Vertrieb und Netzbetrieb, müssen Stromversorger ihren Netzbetrieb in eine eigene Gesellschaft auslagern. Die Stadtwerke Hannover haben diesen Schritt mit der Gründung der eNG vollzogen. Allerdings hatte die Bundesnetzagentur nun gegen die Netzgesellschaft ein Aufsichtsverfahren eingeleitet und war zu dem Ergebnis gekommen, dass
Donnerstag, 31.07.2014, 16:02 Uhr
Andreas Kögler
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