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Energie & Management > Stromnetz - Zahl der Netzeingriffe bei Mitnetz Strom gestiegen
Quelle: Fotolia / Miredi
Stromnetz

Zahl der Netzeingriffe bei Mitnetz Strom gestiegen

Der ostdeutsche Netzbetreiber Mitnetz Strom hat 2021 nach eigenen Angaben öfter ins Netz eingreifen müssen, um Überlastungen zu vermeiden, als im Jahr zuvor.
Insgesamt 457 Mal habe Mitnetz Strom die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien herunterfahren lassen. Im Jahr 2020 seien es noch 308 Eingriffe gewesen, heißt es in einer Mitteilung des Verteilnetzbetreibers. Die Netzregionen Brandenburg mit 215 Eingriffen (2020: 102) und Sachsen-Anhalt mit 188 (2020: 174) seien am stärksten betroffen gewesen. Etwa 11 Prozent der Netzeingriffe, die sich auf eine installierte Leistung von 12.000 MW bezogen, wurden laut Mitnetz Strom von den Übertragungsnetzbetreibern angefordert.

Die gestiegene Zahl an Eingriffen sei vor allem auf Baumaßnahmen zurückzuführen. Bei Netzverstärkungen müssten Leitungen teilweise abgeschaltet werden, um die Arbeiten ausführen zu können. Rund ein Drittel der Eingriffe sei auf diesen Umstand zurückzuführen.

Vor diesem Hintergrund verweist Dirk Sattur auf langwierige Verwaltungsverfahren. „Verzögerte Genehmigungsverfahren für den Neubau von Leitungen führen zu provisorischen Lösungen und Verlagerung des Stromes auf andere Leitungen. Dadurch entstehen weitere Eingriffe in das Netz“, so der technische Geschäftsführer der Mitnetz Strom.

Für eine Reihe von Maßnahmen, die sich besonders auf die Kapazität im Netz ausgewirkt haben, sind dem Unternehmen zufolge die Genehmigungen Ende 2021 erteilt worden, so dass die Arbeiten 2022 abgeschlossen werden können und in diesem Jahr zu einer Entlastung in der Region führen. Außerdem plane der Netzbetreiber,
  • das Umspannwerk Oberröblingen in Sachsen-Anhalt um einen dritten Großtransformator zu erweitern,
  • in Roßleben (Thüringen) ein neues Umspannwerk zu errichten
  • und die Verstärkung der Hochspannungsleitung in Sachsen-Anhalt zwischen Marke, bei Bitterfeld-Wolfen, und Piesteritz, in der Nähe der Lutherstadt Wittenberg, abzuschließen.
Netzbetreiber können auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes in die Stromerzeugung eingreifen, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht.
Seit dem 1. Oktober 2021 müssen sie und die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen die Vorgaben zum Redispatch 2.0 aus dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (Nabeg) umsetzen. Der Schritt zu einem planwertbasierten Ansatz weg von einer Ist-Zustandsbetrachtung soll es ermöglichen, Netzengpässe frühzeitig identifizieren und die Erzeugung von Anlagen entsprechend kosteneffizient anpassen zu können.

Zuvor reagierte das Einspeisemanagement in Echtzeit auf Ungleichgewichte im Netz. Redispatch 2.0 bezieht dagegen Engpassprognosen ein, sodass Maßnahmen gegen mögliche Überlastungen bereits im Vorfeld ergriffen werden können.

Das war jedoch nicht der einzige Paradigmenwechsel beim Engpassmanagement. So werden nun nicht nur konventionelle Kraftwerke mit einer Leistung über 10 MW zur Beseitigung von Netzengpässen herangezogen. Auch Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ab 100 kW sowie durch einen Netzbetreiber jederzeit fernsteuerbare Anlagen jeder Größe können zum Einsatz kommen. Damit will der Gesetzgeber dem Anspruch Rechnung tragen, die erneuerbaren Energien stärker ins Netz zu integrieren und ihr Flexibilitätspotenzial besser zu nutzen.
 

Freitag, 4.02.2022, 15:51 Uhr
Fritz Wilhelm
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Stromnetz
Zahl der Netzeingriffe bei Mitnetz Strom gestiegen
Der ostdeutsche Netzbetreiber Mitnetz Strom hat 2021 nach eigenen Angaben öfter ins Netz eingreifen müssen, um Überlastungen zu vermeiden, als im Jahr zuvor.
Insgesamt 457 Mal habe Mitnetz Strom die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien herunterfahren lassen. Im Jahr 2020 seien es noch 308 Eingriffe gewesen, heißt es in einer Mitteilung des Verteilnetzbetreibers. Die Netzregionen Brandenburg mit 215 Eingriffen (2020: 102) und Sachsen-Anhalt mit 188 (2020: 174) seien am stärksten betroffen gewesen. Etwa 11 Prozent der Netzeingriffe, die sich auf eine installierte Leistung von 12.000 MW bezogen, wurden laut Mitnetz Strom von den Übertragungsnetzbetreibern angefordert.

Die gestiegene Zahl an Eingriffen sei vor allem auf Baumaßnahmen zurückzuführen. Bei Netzverstärkungen müssten Leitungen teilweise abgeschaltet werden, um die Arbeiten ausführen zu können. Rund ein Drittel der Eingriffe sei auf diesen Umstand zurückzuführen.

Vor diesem Hintergrund verweist Dirk Sattur auf langwierige Verwaltungsverfahren. „Verzögerte Genehmigungsverfahren für den Neubau von Leitungen führen zu provisorischen Lösungen und Verlagerung des Stromes auf andere Leitungen. Dadurch entstehen weitere Eingriffe in das Netz“, so der technische Geschäftsführer der Mitnetz Strom.

Für eine Reihe von Maßnahmen, die sich besonders auf die Kapazität im Netz ausgewirkt haben, sind dem Unternehmen zufolge die Genehmigungen Ende 2021 erteilt worden, so dass die Arbeiten 2022 abgeschlossen werden können und in diesem Jahr zu einer Entlastung in der Region führen. Außerdem plane der Netzbetreiber,
  • das Umspannwerk Oberröblingen in Sachsen-Anhalt um einen dritten Großtransformator zu erweitern,
  • in Roßleben (Thüringen) ein neues Umspannwerk zu errichten
  • und die Verstärkung der Hochspannungsleitung in Sachsen-Anhalt zwischen Marke, bei Bitterfeld-Wolfen, und Piesteritz, in der Nähe der Lutherstadt Wittenberg, abzuschließen.
Netzbetreiber können auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes in die Stromerzeugung eingreifen, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht.
Seit dem 1. Oktober 2021 müssen sie und die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen die Vorgaben zum Redispatch 2.0 aus dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (Nabeg) umsetzen. Der Schritt zu einem planwertbasierten Ansatz weg von einer Ist-Zustandsbetrachtung soll es ermöglichen, Netzengpässe frühzeitig identifizieren und die Erzeugung von Anlagen entsprechend kosteneffizient anpassen zu können.

Zuvor reagierte das Einspeisemanagement in Echtzeit auf Ungleichgewichte im Netz. Redispatch 2.0 bezieht dagegen Engpassprognosen ein, sodass Maßnahmen gegen mögliche Überlastungen bereits im Vorfeld ergriffen werden können.

Das war jedoch nicht der einzige Paradigmenwechsel beim Engpassmanagement. So werden nun nicht nur konventionelle Kraftwerke mit einer Leistung über 10 MW zur Beseitigung von Netzengpässen herangezogen. Auch Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ab 100 kW sowie durch einen Netzbetreiber jederzeit fernsteuerbare Anlagen jeder Größe können zum Einsatz kommen. Damit will der Gesetzgeber dem Anspruch Rechnung tragen, die erneuerbaren Energien stärker ins Netz zu integrieren und ihr Flexibilitätspotenzial besser zu nutzen.
 

Freitag, 4.02.2022, 15:51 Uhr
Fritz Wilhelm

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