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Energie & Management > E&M Vor 20 Jahren - Zaghafter Optimismus in der KWK-Branche
Quelle: E&M
E&M Vor 20 Jahren

Zaghafter Optimismus in der KWK-Branche

Vor 20 Jahren freute sich die Branche über das neue KWK-Gesetz, das den Markt für dezentrale Energieerzeugung spürbar belebte.
Anfang der 2000-er Jahre war die Enkon in Nürnberg der Treffpunkt für die Fachwelt der dezentrale Energietechnik, Energiewirtschaft und Energieeffizienz. Im Jahr 2002 herrschte überwiegend gute Stimmung bei den Ausstellern. Ein Wermutstropfen war allerdings die von der Branche als zu niedrig empfundene Einspeisevergütung auf KWK-Strom, die von den Netzbetreibern damals angeboten wurde.

Der stellvertretende E&M-Chefredakteur Jan Mühlstein war 2002 vor Ort.
Eine positive Grundstimmung ist erkennbar, betont man in der Branche. Das Abwarten hat endlich ein Ende. Zahlreiche Projekte werden wieder aus den Schubladen geholt und ernsthaft durchgerechnet, konnte man bei der ENKON in Nürnberg hören. Auch die Zahl der Aufträge steige wieder, vor allem von Stadtwerken. An einen regelrechten Boom bei erdgasbetriebenen KWK-Anlagen glauben aber die meisten Hersteller nicht.

Daran seien die noch vorhandenen Schwächen des KWK-Gesetzes Schuld. Zu ihnen zähle vor allem, dass ein Zuschlag nur für den in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom gezahlt wird. Dadurch seien viele dezentrale Anlagen, in der Industrie oder in der Objektversorgung überwiegen zur Eigennutzung errichtet, von der Förderung weitgehend ausgeschlossen. Auch der Deckel von insgesamt 14 TWh, der für neue „kleine“ KWK-Anlagen (das sind laut Gesetz solche mit einer elektrischen Leistung bis 2 MW) die Förderung begrenzt, schränke die Investitionsbereitschaft ein. Größere neue KWK-Anlagen kommen ohnehin nur dann in den Genuss eines Zuschlags, wenn sie zur Modernisierung bestehender Heizkraftwerke installiert werden.

Enttäuschung herrscht aber vor allem über die Einspeisevergütung, die neben dem KWK-Zuschlag die Netzbetreiber zu zahlen bereit sind. Horst Meixner, Geschäftsführer der Energieagentur Hessen Energie, berichtete bei den vom Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) veranstalteten Workshops zum neuen KWK-Gesetz am 11. Juni in München und am 18. Juni in Frankfurt am Main über einige der Angebote: Eon Bayern vergüte laut einem Preisblatt für Anlagen bis 50 kW je nach Einspeisedauer die „ungesichert“ eingespeiste Energie mit 1,5 bis 2,0 Ct/kWh und die durch dezentrale Einspeisung ins Niederspannungsnetz „vermiedenen Netznutzungsentgelte“ mit 0,46 bis 0,77 Ct/kWh, wobei der höhere Wert erst bei einer Einspeisedauer von 8 500 h/a erreicht werde. Die Städtischen Werke Kassel wollen für die Arbeit 0,24 bis 2,4 Ct/kWh und für die vermiedene Netznutzung 0,348 bis 0,598 Ct/kWh zahlen. Die Pfalzwerke AG weist in ihrem Preisblatt für kleine Anlagen einheitlich eine Vergütung von 1,1 Ct/kWh für die Stromlieferung und von 0,44 Ct/kWh für vermiedene Netznutzung aus.

Trotz des hinzuzurechnenden KWK-Zuschlags sinke damit für die meisten Anlagen die Gesamtvergütung unter das bisher übliche Niveau, stellte Meixner fest. Lediglich für neue Anlagen bis 50 kW verbessert sich – dank des KWK-Zuschlags von 5,11 Ct/kWh – die Gesamtvergütung; nicht aber so, dass eine Volleinspeisung wirtschaftlich wäre.

Mit einem Offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Werner Müller hat Meixner das nach seiner Einschätzung wettbewerbswidrige Verhalten der Netzbetreiber beklagt und den Minister aufgefordert, von der im KWK-Gesetz vorgesehenen Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung zur Bestimmung von Vergütungsgrundsätzen für den KWK-Strom Gebrauch zu machen. Dies werde derzeit im Bundeswirtschaftsministerium geprüft, wobei auch Gespräche mit der Branche vorgesehen seien, antwortete inzwischen Referatsleiterin Dorothee Mühl. Sie verweist aber auch darauf, dass der Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber einen Dritten nachweisen kann, der bereit ist, den eingespeisten Strom zu kaufen („Bypass-Regelung“).

Die Vermarktung des KWK-Stroms bieten inzwischen die ersten Händler tatsächlich an. Sie setzt allerdings voraus, dass die Anlagenbetreiber ihre KWK-Einspeisung zu „Fahrplänen“ veredeln, wozu ein verbessertes Lastmanagement in den versorgten Objekten beitragen könnte. Das Problem der unzureichenden Vergütung der vermiedenen Netznutzungsentgelte ist damit allerdings nicht gelöst.

Freitag, 16.09.2022, 13:36 Uhr
Jan Mühlstein und Fritz Wilhelm
Energie & Management > E&M Vor 20 Jahren - Zaghafter Optimismus in der KWK-Branche
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E&M Vor 20 Jahren
Zaghafter Optimismus in der KWK-Branche
Vor 20 Jahren freute sich die Branche über das neue KWK-Gesetz, das den Markt für dezentrale Energieerzeugung spürbar belebte.
Anfang der 2000-er Jahre war die Enkon in Nürnberg der Treffpunkt für die Fachwelt der dezentrale Energietechnik, Energiewirtschaft und Energieeffizienz. Im Jahr 2002 herrschte überwiegend gute Stimmung bei den Ausstellern. Ein Wermutstropfen war allerdings die von der Branche als zu niedrig empfundene Einspeisevergütung auf KWK-Strom, die von den Netzbetreibern damals angeboten wurde.

Der stellvertretende E&M-Chefredakteur Jan Mühlstein war 2002 vor Ort.
Eine positive Grundstimmung ist erkennbar, betont man in der Branche. Das Abwarten hat endlich ein Ende. Zahlreiche Projekte werden wieder aus den Schubladen geholt und ernsthaft durchgerechnet, konnte man bei der ENKON in Nürnberg hören. Auch die Zahl der Aufträge steige wieder, vor allem von Stadtwerken. An einen regelrechten Boom bei erdgasbetriebenen KWK-Anlagen glauben aber die meisten Hersteller nicht.

Daran seien die noch vorhandenen Schwächen des KWK-Gesetzes Schuld. Zu ihnen zähle vor allem, dass ein Zuschlag nur für den in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom gezahlt wird. Dadurch seien viele dezentrale Anlagen, in der Industrie oder in der Objektversorgung überwiegen zur Eigennutzung errichtet, von der Förderung weitgehend ausgeschlossen. Auch der Deckel von insgesamt 14 TWh, der für neue „kleine“ KWK-Anlagen (das sind laut Gesetz solche mit einer elektrischen Leistung bis 2 MW) die Förderung begrenzt, schränke die Investitionsbereitschaft ein. Größere neue KWK-Anlagen kommen ohnehin nur dann in den Genuss eines Zuschlags, wenn sie zur Modernisierung bestehender Heizkraftwerke installiert werden.

Enttäuschung herrscht aber vor allem über die Einspeisevergütung, die neben dem KWK-Zuschlag die Netzbetreiber zu zahlen bereit sind. Horst Meixner, Geschäftsführer der Energieagentur Hessen Energie, berichtete bei den vom Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) veranstalteten Workshops zum neuen KWK-Gesetz am 11. Juni in München und am 18. Juni in Frankfurt am Main über einige der Angebote: Eon Bayern vergüte laut einem Preisblatt für Anlagen bis 50 kW je nach Einspeisedauer die „ungesichert“ eingespeiste Energie mit 1,5 bis 2,0 Ct/kWh und die durch dezentrale Einspeisung ins Niederspannungsnetz „vermiedenen Netznutzungsentgelte“ mit 0,46 bis 0,77 Ct/kWh, wobei der höhere Wert erst bei einer Einspeisedauer von 8 500 h/a erreicht werde. Die Städtischen Werke Kassel wollen für die Arbeit 0,24 bis 2,4 Ct/kWh und für die vermiedene Netznutzung 0,348 bis 0,598 Ct/kWh zahlen. Die Pfalzwerke AG weist in ihrem Preisblatt für kleine Anlagen einheitlich eine Vergütung von 1,1 Ct/kWh für die Stromlieferung und von 0,44 Ct/kWh für vermiedene Netznutzung aus.

Trotz des hinzuzurechnenden KWK-Zuschlags sinke damit für die meisten Anlagen die Gesamtvergütung unter das bisher übliche Niveau, stellte Meixner fest. Lediglich für neue Anlagen bis 50 kW verbessert sich – dank des KWK-Zuschlags von 5,11 Ct/kWh – die Gesamtvergütung; nicht aber so, dass eine Volleinspeisung wirtschaftlich wäre.

Mit einem Offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Werner Müller hat Meixner das nach seiner Einschätzung wettbewerbswidrige Verhalten der Netzbetreiber beklagt und den Minister aufgefordert, von der im KWK-Gesetz vorgesehenen Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung zur Bestimmung von Vergütungsgrundsätzen für den KWK-Strom Gebrauch zu machen. Dies werde derzeit im Bundeswirtschaftsministerium geprüft, wobei auch Gespräche mit der Branche vorgesehen seien, antwortete inzwischen Referatsleiterin Dorothee Mühl. Sie verweist aber auch darauf, dass der Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber einen Dritten nachweisen kann, der bereit ist, den eingespeisten Strom zu kaufen („Bypass-Regelung“).

Die Vermarktung des KWK-Stroms bieten inzwischen die ersten Händler tatsächlich an. Sie setzt allerdings voraus, dass die Anlagenbetreiber ihre KWK-Einspeisung zu „Fahrplänen“ veredeln, wozu ein verbessertes Lastmanagement in den versorgten Objekten beitragen könnte. Das Problem der unzureichenden Vergütung der vermiedenen Netznutzungsentgelte ist damit allerdings nicht gelöst.

Freitag, 16.09.2022, 13:36 Uhr
Jan Mühlstein und Fritz Wilhelm

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