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Energie & Management > Urteil - Yello-Werbung erneut untersagt
Urteil

Yello-Werbung erneut untersagt

Das Landgericht Köln hat den Widerspruch der Yello Strom GmbH gegen das Verbot eines Werbeflyers zurückgewiesen.
Im Mai 2003 hatte die local energy GmbH mit Sitz in Greifswald vor dem Kölner Gericht eine einstweilige Verfügung gegen eine Yello-Werbekampagne erwirkt, die Gewerbekunden Rabatte bis zu 35 % versprach. Mit einer „YelloKarte Gewerbe“ sei es laut der Werbung möglich, bei Strom, Kraftstoffen, Reisen, Büromaterial, Mobilfunk und Mietwagen den genannten Rabatt zu erhalten. Nach der Klage v

Mittwoch, 5.11.2003, 08:41 Uhr
Andreas Kögler
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Yello-Werbung erneut untersagt
Das Landgericht Köln hat den Widerspruch der Yello Strom GmbH gegen das Verbot eines Werbeflyers zurückgewiesen.
Im Mai 2003 hatte die local energy GmbH mit Sitz in Greifswald vor dem Kölner Gericht eine einstweilige Verfügung gegen eine Yello-Werbekampagne erwirkt, die Gewerbekunden Rabatte bis zu 35 % versprach. Mit einer „YelloKarte Gewerbe“ sei es laut der Werbung möglich, bei Strom, Kraftstoffen, Reisen, Büromaterial, Mobilfunk und Mietwagen den genannten Rabatt zu erhalten. Nach der Klage v

Mittwoch, 5.11.2003, 08:41 Uhr
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