Die Kölner Yello Strom GmbH hat Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln eingelegt.
Bei dem Rechtsstreit hatte die Greifswalder local energy GmbH zwei Werbeaussagen von Yello verhindern wollen. Das Kölner Unternehmen habe nach Ansicht der local energy den Kunden einen stabilen Strompreis zugesichert, jedoch würden die allgemeinen Geschäftsbedingungen die Möglichkeit einer Preisanpassung offen halten. Zudem sei die Werbeaussa
Mittwoch, 22.11.2000, 09:44 Uhr
Andreas Kögler
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