Die Umweltstiftung WWF hat bei der EU-Kommission eine formale Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, weil diese gegen verbindliche Auflagen des Klima- und Energiepaketes der EU verstoße.
Nach Einschätzung des WWF verstoße die am 27. Juli 2009 bewilligte Errichtung des Kohlekraftwerkes in Mannheim gegen die EU-Gesetze. Die Europäische Union hatte 2008 eine neue Verordnung für Großfeuerungsanlagen aufgelegt. Danach müssen Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Unternehmen, die neue Großkraftwerke planen, Auflagen zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid einhalten, andernfa
Mittwoch, 13.01.2010, 14:24 Uhr
Kai Eckert
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