Über die Notwendigkeit und Ausgestaltung eines branchentauglichen Herkunftsnachweissystems für Biogas berichtet Lothar Gottschalk*.
Mehr als die Hälfte des Wertes einer Kilowattstunde Biogas liegt in seiner Herkunft, besagt eine Faustformel in der Branche. Die Nutzung von Biogas fördert der Gesetzgeber in verschiedenen Verwertungspfaden wie zum Beispiel der Verstromung in Blockheizkraftwerken. Dabei schreibt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor, dass der organische Ursprung des Gases dafür nachgewiesen werden muss. Das
Dienstag, 5.01.2010, 15:47 Uhr
Redaktion
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