E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Vertrieb - Wo Abschläge trotz Preisbremse durch die Decke gehen
Quelle: Shutterstock / Redpixelpl
Vertrieb

Wo Abschläge trotz Preisbremse durch die Decke gehen

Höhere Abschlagsforderungen ohne voherige Preiserhöhung, ein Minister, der Versorger zu Fairness aufruft: Im Kosmos der Discounter scheint sich die Energiepreisbremse zu verlieren.
Ob der Appell auf offene Ohren stößt? “Mich erreichen leider in verstärktem Maße Berichte von einzelnen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, dass ihnen Abschlagszahlungen avisiert werden in einer Größenordnung, die sich in keiner Art und Weise über die Gaspreis- oder Strompreisbremse nachrechnen lassen“, sagte Brandenburgs Energieminister, Jörg Steinbach (SPD), dieser Tage in Potsdam. Vorangegangen war ein Energiegipfel der Landesregierung mit Unternehmen. Steinbach rief danach zu „Fairness“ bei Abschlagszahlungen auf.

Der Politiker appellierte an die Versorger, die Gas- und Strompreisbremse auch wirklich in die Berechnung der Abschläge einfließen zu lassen. In einigen der Fällen, von denen er gehört habe, seien Bescheide bereits korrigiert worden. Doch die Zahl der betroffenen Verbaucher ist offenbar groß.

Erhöhung um bis zu 300 Prozent

„Derzeit gibt es viele Anfragen wegen hoher Abschlagsberechnungen“, berichtet Rico Dulinski von Verbraucherzentrale Brandenburg. „Die neuen Forderungen können, zum Beispiel wegen vorheriger Preiserhöhungen, korrekt sein“, so der Rechtsexperte. In allen Sparten – Strom, Gas, Fernwärme – gebe es aber auch Anbieter, „die höhere Abschläge fordern, ohne dass die Preiserhöhungen wirksam vereinbart wurden oder sich die Verbräuche erhöht hätten“.

Die Verbraucherzentrale zählt aktuell ein halbes Dutzend Anbieter, über die sich Kunden beschweren. Und es handelt sich dem Vernehmen nach fast durchweg um Energiediscounter. Ein Stromkonzern, der in der Region für Aufregung gesorgt hat, hat laut Medienberichten inzwischen eingeräumt, dass bei Abrechnungen ein Fehler passiert ist und Bescheide korrigiert.
 

Die Aufschläge der Discounter fallen teils extrem hoch aus. „Uns liegen Fälle vor, in denen die Abschlagszahlungen um 300 Prozent erhöht werden sollen“, sagt Dulinski. Mangels wirksam vereinbarter Preiserhöhung oder gestiegener Verbräuche gebe es „dafür aber keine Grundlage, so dass es bei den bisher geleisteten Abschlagszahlungen verbleiben müsste“.

Die Verbraucherzentrale rät jedem Betroffenen, mit ihrem Online-Energiepreisrechner nachzurechnen und den „passenden Abschlag“ zu ermitteln. Und mit diesem Wert sich an den Lieferanten zu wenden. Man habe den Eindruck, dass sich Anbieter dann gegen eine Korrektur nicht sperren, sagt Dulinski.

Der Verbraucherschützer Matthias Moeschler sieht in Abschlagserhöhungen ein „Symptom“. Abschlagserhöhungen fallen Kunden häufiger auf als die Preiserhöhungen, die teilweise in komplizierten Schreiben kommuniziert werden. Das größere Problem zurzeit seien intransparente Preiserhöhungen, sagt der Betreiber der Website verbraucherhilfe-stromanbieter.de. Er berichtet etwa von Kundenschreiben, die allgemein mit „Vertragsinformationen“ überschrieben seien und in denen neue Preise nicht im Text aufgeführt werden sondern in Tabellen zwischen anderen Werten und schnell übersehen werden können. Zudem gebe es Preiserhöhungen, bei denen sich Kunden die Berechnungsgrundlage nicht erschließt - zum Beispiel, wenn von höheren Umlagen in Schreiben die Rede ist. Moeschler weiß von Erhöhungen um 20 Cent je Kilowattstunde, von denen sich aber allenfalls ein paar Cent auf eine Umlage zurückführen lassen.

Montag, 5.12.2022, 14:44 Uhr
Manfred Fischer
Energie & Management > Vertrieb - Wo Abschläge trotz Preisbremse durch die Decke gehen
Quelle: Shutterstock / Redpixelpl
Vertrieb
Wo Abschläge trotz Preisbremse durch die Decke gehen
Höhere Abschlagsforderungen ohne voherige Preiserhöhung, ein Minister, der Versorger zu Fairness aufruft: Im Kosmos der Discounter scheint sich die Energiepreisbremse zu verlieren.
Ob der Appell auf offene Ohren stößt? “Mich erreichen leider in verstärktem Maße Berichte von einzelnen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, dass ihnen Abschlagszahlungen avisiert werden in einer Größenordnung, die sich in keiner Art und Weise über die Gaspreis- oder Strompreisbremse nachrechnen lassen“, sagte Brandenburgs Energieminister, Jörg Steinbach (SPD), dieser Tage in Potsdam. Vorangegangen war ein Energiegipfel der Landesregierung mit Unternehmen. Steinbach rief danach zu „Fairness“ bei Abschlagszahlungen auf.

Der Politiker appellierte an die Versorger, die Gas- und Strompreisbremse auch wirklich in die Berechnung der Abschläge einfließen zu lassen. In einigen der Fällen, von denen er gehört habe, seien Bescheide bereits korrigiert worden. Doch die Zahl der betroffenen Verbaucher ist offenbar groß.

Erhöhung um bis zu 300 Prozent

„Derzeit gibt es viele Anfragen wegen hoher Abschlagsberechnungen“, berichtet Rico Dulinski von Verbraucherzentrale Brandenburg. „Die neuen Forderungen können, zum Beispiel wegen vorheriger Preiserhöhungen, korrekt sein“, so der Rechtsexperte. In allen Sparten – Strom, Gas, Fernwärme – gebe es aber auch Anbieter, „die höhere Abschläge fordern, ohne dass die Preiserhöhungen wirksam vereinbart wurden oder sich die Verbräuche erhöht hätten“.

Die Verbraucherzentrale zählt aktuell ein halbes Dutzend Anbieter, über die sich Kunden beschweren. Und es handelt sich dem Vernehmen nach fast durchweg um Energiediscounter. Ein Stromkonzern, der in der Region für Aufregung gesorgt hat, hat laut Medienberichten inzwischen eingeräumt, dass bei Abrechnungen ein Fehler passiert ist und Bescheide korrigiert.
 

Die Aufschläge der Discounter fallen teils extrem hoch aus. „Uns liegen Fälle vor, in denen die Abschlagszahlungen um 300 Prozent erhöht werden sollen“, sagt Dulinski. Mangels wirksam vereinbarter Preiserhöhung oder gestiegener Verbräuche gebe es „dafür aber keine Grundlage, so dass es bei den bisher geleisteten Abschlagszahlungen verbleiben müsste“.

Die Verbraucherzentrale rät jedem Betroffenen, mit ihrem Online-Energiepreisrechner nachzurechnen und den „passenden Abschlag“ zu ermitteln. Und mit diesem Wert sich an den Lieferanten zu wenden. Man habe den Eindruck, dass sich Anbieter dann gegen eine Korrektur nicht sperren, sagt Dulinski.

Der Verbraucherschützer Matthias Moeschler sieht in Abschlagserhöhungen ein „Symptom“. Abschlagserhöhungen fallen Kunden häufiger auf als die Preiserhöhungen, die teilweise in komplizierten Schreiben kommuniziert werden. Das größere Problem zurzeit seien intransparente Preiserhöhungen, sagt der Betreiber der Website verbraucherhilfe-stromanbieter.de. Er berichtet etwa von Kundenschreiben, die allgemein mit „Vertragsinformationen“ überschrieben seien und in denen neue Preise nicht im Text aufgeführt werden sondern in Tabellen zwischen anderen Werten und schnell übersehen werden können. Zudem gebe es Preiserhöhungen, bei denen sich Kunden die Berechnungsgrundlage nicht erschließt - zum Beispiel, wenn von höheren Umlagen in Schreiben die Rede ist. Moeschler weiß von Erhöhungen um 20 Cent je Kilowattstunde, von denen sich aber allenfalls ein paar Cent auf eine Umlage zurückführen lassen.

Montag, 5.12.2022, 14:44 Uhr
Manfred Fischer

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.