Das Bundeswirtschaftsministerium lehnt eine Entlassung von KWK-Contractoren aus dem EEG-Belastungsausgleich ab, weil dies zu einer entsprechenden Mehrbelastung der nicht privilegierten Stromverbraucher führen würde.
Ob angesichts steigender Umlagekosten in den kommenden Jahren eine solche Entlastung bestimmter Bereiche möglich und sachgerecht sei, werde im Rahmen der Novellierung des EEG zum 1. Januar 2012 zu untersuchen sein. Dies schrieb Anfang Mai Jochen Homann, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, in einem nur wenige Zeilen umfassenden Brief an den Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK).
Montag, 17.05.2010, 10:42 Uhr
Jan Mühlstein
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