Der Entwurf der Netzentgelt-Verordnung, den das Bundeswirtschaftsministerium (BMWA) Anfang September der SPD-Bundestagsfraktion vorgestellt hat, sieht für dezentrale Einspeiser lediglich die Vergütung der vermiedenen Netzausbaukosten vor. Dies würde den Wettbewerb der Kraftwerke noch mehr zu Gunsten zentraler Anlagen verzerren.
Die Entgelte für dezentrale Einspeisung sollen sich an dem Maßstab der vermiedenen Netzausbaukosten orientieren, will das BMWA in den Verordnungen zum Energiewirtschaftsgesetz festlegen. Die Begründung: „Vermiedene Netznutzungsentgelte“ seien als ausschließliche Berechnungsbasis nicht sachgerecht, da Kosten nicht „eins zu eins“ vermieden, sondern kurzfristig lediglich ve
Donnerstag, 9.09.2004, 09:07 Uhr
Jan Mühlstein
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