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Energie & Management > Gasnetz - Wirtschaftkreise zur Konsultation
Quelle: Shutterstock
Gasnetz

Wirtschaftkreise zur Konsultation "MARGIT 23" aufgerufen

Die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur hat den Konsultationsentwurf zur Berechnung der Kosten für Gasnetzbetreiber ab 2023 vorgelegt. Stellungnahmen sind bis 31. Januar möglich.
Unter der Bezeichnung "MARGIT 2023" hat die Beschlusskammer 9 die Konsultation der Festlegung zur Berechnung von Multiplikatoren, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an LNG-Terminals und von saisonalen Faktoren eingeleitet (BK9-21/612). Die Gasmarktteilnehmer können dazu bis zum 31. Januar schriftlich per E-Mail Stellung nehmen. Demnach sind nur geringfügige Veränderungen gegenüber den aktuellen Abschlägen vorgesehen.

Die Festlegung erfolgte nach Art. 28 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/460 und
§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 und 3 EnWG i.V.m. Art. 6 Abs. 11 und Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 i.V.m. Art. 41 Abs. 6 lit. a der Richtlinie 2009/73/EG. Das Verfahren legt die Berechnungsfaktoren für Fernleitungsnetzbetreiber bei ihrer Entgeltbildung für das Kalenderjahr 2023 fest. Zu diesen Berechnungsfaktoren zählen insbesondere Multiplikatoren für unterjährige Kapazitätsprodukte und Abschläge für unterbrechbare Kapazitätsprodukte.

Grundlage dieses Verfahrens ist der europäische Netzkodex für harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (NC TAR). Änderungen gegenüber der zuletzt beschlossenen Festlegung („MARGIT 2022“) seien gering und resultierten insbesondere aus der aktualisierten Berechnung der Höhe der Abschläge für unterbrechbare Kapazitätsprodukte, schreibt die Beschlusskammer.

Die Adressaten, betroffene Wirtschaftskreise und Verbraucher erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 31.01.2022. Die Stellungnahmen sind per E-Mail einzureichen und werden veröffentlicht.

Der Festlegungsentwurf "MARGIT 23" steht auf der Website der Beschlusskammer 9 zur Verfügung.

Donnerstag, 6.01.2022, 11:31 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Gasnetz - Wirtschaftkreise zur Konsultation
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Wirtschaftkreise zur Konsultation "MARGIT 23" aufgerufen
Die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur hat den Konsultationsentwurf zur Berechnung der Kosten für Gasnetzbetreiber ab 2023 vorgelegt. Stellungnahmen sind bis 31. Januar möglich.
Unter der Bezeichnung "MARGIT 2023" hat die Beschlusskammer 9 die Konsultation der Festlegung zur Berechnung von Multiplikatoren, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an LNG-Terminals und von saisonalen Faktoren eingeleitet (BK9-21/612). Die Gasmarktteilnehmer können dazu bis zum 31. Januar schriftlich per E-Mail Stellung nehmen. Demnach sind nur geringfügige Veränderungen gegenüber den aktuellen Abschlägen vorgesehen.

Die Festlegung erfolgte nach Art. 28 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/460 und
§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 und 3 EnWG i.V.m. Art. 6 Abs. 11 und Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 i.V.m. Art. 41 Abs. 6 lit. a der Richtlinie 2009/73/EG. Das Verfahren legt die Berechnungsfaktoren für Fernleitungsnetzbetreiber bei ihrer Entgeltbildung für das Kalenderjahr 2023 fest. Zu diesen Berechnungsfaktoren zählen insbesondere Multiplikatoren für unterjährige Kapazitätsprodukte und Abschläge für unterbrechbare Kapazitätsprodukte.

Grundlage dieses Verfahrens ist der europäische Netzkodex für harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (NC TAR). Änderungen gegenüber der zuletzt beschlossenen Festlegung („MARGIT 2022“) seien gering und resultierten insbesondere aus der aktualisierten Berechnung der Höhe der Abschläge für unterbrechbare Kapazitätsprodukte, schreibt die Beschlusskammer.

Die Adressaten, betroffene Wirtschaftskreise und Verbraucher erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 31.01.2022. Die Stellungnahmen sind per E-Mail einzureichen und werden veröffentlicht.

Der Festlegungsentwurf "MARGIT 23" steht auf der Website der Beschlusskammer 9 zur Verfügung.

Donnerstag, 6.01.2022, 11:31 Uhr
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