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Vor 20 Jahren hieß die „BaFin“ noch „BAKred“ und die Energieversorger, die Stromhandel betreiben wollten, fragten sich, ob sie dafür eine Erlaubnis der Behörde benötigen.
Die Liberalisierung der Energiewirtschaft in den 1990er Jahren hat eine Menge von Bankern in die Branche gespült. Die Entwicklung von Stromhandelsprodukten lief auf Hochtouren. Vorbild waren beispielsweise die Commodity-Märkte für Rohstoffe und Edelmetalle. Im Jahr 2001 kam dann vermehrt die Diskussion auf, ob man für den Handel mit Stromprodukten – vor allem mit Derivaten – eine Finan
Sonntag, 18.04.2021, 16:41 Uhr
Fritz Wilhelm
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