Für die anstehende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fordern der Wirtschaftsverband Windkraftwerke sowie die Windenergie-Agentur Bremerhaven/Bremen in einem Positionspapier eine Vergütung von 9,5 Ct/kWh für Windkraftanlagen an Land bei einem gleichzeitigen Aussetzen der Degression für Neuanlagen bis zur nächsten EEG-Überarbeitung.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 5. Dezember vergangenen Jahres sieht hingegen eine Absenkung der Basisvergütung für Windstrom auf 7,95 Ct/kWh vor. Bei der Degression will es das Bundeskabinett bei einer Reduzierung von 2 auf 1 % belassen. "Seit 2004 machen unerwartet starke Kostensteigerungen in Zusammenwirkung mit der damals eingeführten gesetzlichen Vergütungsdegression ne
Mittwoch, 12.03.2008, 09:19 Uhr
Ralf Köpke
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