E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Windkraft Onshore - Windturbinen im Wald können naturverträglich laufen
Bild: Jonas Rosenberger
Windkraft Onshore

Windturbinen im Wald können naturverträglich laufen

Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) kritisiert den Beschluss des Thüringer Landtags, Windkraft im Wald auszuschließen, da diese auch naturverträglich nutzbar sei.
Der Thüringer Landtag hat am 18. Dezember 2020 durch eine Änderung des Thüringer Waldgesetzes beschlossen, Windenergienutzung in Waldgebieten vollständig auszuschließen. Im Brandenburger Landtag scheiterte ein ähnlicher Antrag der Freien Wähler am 27. Januar 2021. Aus Sicht des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) sollte die Nutzung von Waldstandorten nicht generell ausgeschlossen werden.

Das KNE vertritt die Auffassung, dass bei Beachtung von Besonderheiten bei Planung, Genehmigung, Bau und Betrieb der Windenergieanlagen auch eine naturverträgliche Nutzung an dafür geeigneten Waldstandorten möglich sei. Der Ausschluss von Forsten mache es gerade in waldreichen Bundesländern wie Thüringen schwierig, genug Flächen für Windturbinen zu finden, um die Ausbauziele für erneuerbare Stromerzeugung zu erreichen. Der Klimaschutzbeitrag erneuerbarer Energie helfe aber wiederum dem Wald, gibt das KNE zu bedenken.

Nur sechs Länder erlauben Windturbinen in Forsten

Auch in Nordrhein-Westfalen dürfen seit Juli 2019 Waldbereiche für die Windenergie nur in Anspruch genommen werden, wenn ein Bedarf nachgewiesen ist, der nicht außerhalb von Waldbereichen realisierbar ist. Die Windenergienutzung auf Waldstandorten sei insgesamt nur noch in sechs Bundesländern zulässig: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

In Niedersachsen werde aktuell eine Öffnung diskutiert. In erster Linie sollen aus forstlicher Sicht geringwertig versorgte Standorte genutzt werden. Niedersachsen erhoffe sich davon mehr Flächenpotenzial bei gleichzeitigem Schutz von ökologisch hochwertigen Waldgebieten.
 
Windpark Münsterwald bei Aachen
Bild: Stawag

Wald ist nicht gleich Wald

In den waldreichen Mittelgebirgsregionen sind Standorte in den Tal- und Niederungslagen häufig weniger windhöffig, erläutert das KNE. Zudem lägen hier Offenlandstandorte oftmals näher an den Siedlungen. Geeignete windreiche Standorte liegen hingegen in den bewaldeten Höhenlagen. Im Hinblick auf eine Nutzung von Waldflächen für die Windenergienutzung sollte unterschieden werden zwischen intensiv forstwirtschaftlich genutzten und artenarmen Waldflächen sowie naturnahen Wäldern andererseits.

Waldflächen mit einem hohen naturschutzfachlichen Wert sollten auch nach Ansicht des KNE für die Windenergienutzung ausgeschlossen werden. Auch Schutz- und Erholungswälder sollten nur ausnahmsweise nutzbar sein. Für die übrigen Waldflächen, vor allem solche mit starker forstlicher Prägung, sollte jedoch eine Prüfung als geeigneter Standort für Windenergieanlagen zugelassen werden, empfiehlt das KNE.

Das 2016 gegründete Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) ist eine von der Umweltstiftung Michael Otto getragene und vom Bundesumweltministerium finanzierte Einrichtung. Zweck der gemeinnützigen GmbH ist die Unterstützung einer naturverträglichen Energiewende vor Ort.

Eine KNE-Publikation zur naturverträglichen Planung und Errichtung von Windenergieanlagen im Wald ist kostenlos im Internet verfügbar.

Mittwoch, 17.02.2021, 14:16 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Windkraft Onshore - Windturbinen im Wald können naturverträglich laufen
Bild: Jonas Rosenberger
Windkraft Onshore
Windturbinen im Wald können naturverträglich laufen
Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) kritisiert den Beschluss des Thüringer Landtags, Windkraft im Wald auszuschließen, da diese auch naturverträglich nutzbar sei.
Der Thüringer Landtag hat am 18. Dezember 2020 durch eine Änderung des Thüringer Waldgesetzes beschlossen, Windenergienutzung in Waldgebieten vollständig auszuschließen. Im Brandenburger Landtag scheiterte ein ähnlicher Antrag der Freien Wähler am 27. Januar 2021. Aus Sicht des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) sollte die Nutzung von Waldstandorten nicht generell ausgeschlossen werden.

Das KNE vertritt die Auffassung, dass bei Beachtung von Besonderheiten bei Planung, Genehmigung, Bau und Betrieb der Windenergieanlagen auch eine naturverträgliche Nutzung an dafür geeigneten Waldstandorten möglich sei. Der Ausschluss von Forsten mache es gerade in waldreichen Bundesländern wie Thüringen schwierig, genug Flächen für Windturbinen zu finden, um die Ausbauziele für erneuerbare Stromerzeugung zu erreichen. Der Klimaschutzbeitrag erneuerbarer Energie helfe aber wiederum dem Wald, gibt das KNE zu bedenken.

Nur sechs Länder erlauben Windturbinen in Forsten

Auch in Nordrhein-Westfalen dürfen seit Juli 2019 Waldbereiche für die Windenergie nur in Anspruch genommen werden, wenn ein Bedarf nachgewiesen ist, der nicht außerhalb von Waldbereichen realisierbar ist. Die Windenergienutzung auf Waldstandorten sei insgesamt nur noch in sechs Bundesländern zulässig: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

In Niedersachsen werde aktuell eine Öffnung diskutiert. In erster Linie sollen aus forstlicher Sicht geringwertig versorgte Standorte genutzt werden. Niedersachsen erhoffe sich davon mehr Flächenpotenzial bei gleichzeitigem Schutz von ökologisch hochwertigen Waldgebieten.
 
Windpark Münsterwald bei Aachen
Bild: Stawag

Wald ist nicht gleich Wald

In den waldreichen Mittelgebirgsregionen sind Standorte in den Tal- und Niederungslagen häufig weniger windhöffig, erläutert das KNE. Zudem lägen hier Offenlandstandorte oftmals näher an den Siedlungen. Geeignete windreiche Standorte liegen hingegen in den bewaldeten Höhenlagen. Im Hinblick auf eine Nutzung von Waldflächen für die Windenergienutzung sollte unterschieden werden zwischen intensiv forstwirtschaftlich genutzten und artenarmen Waldflächen sowie naturnahen Wäldern andererseits.

Waldflächen mit einem hohen naturschutzfachlichen Wert sollten auch nach Ansicht des KNE für die Windenergienutzung ausgeschlossen werden. Auch Schutz- und Erholungswälder sollten nur ausnahmsweise nutzbar sein. Für die übrigen Waldflächen, vor allem solche mit starker forstlicher Prägung, sollte jedoch eine Prüfung als geeigneter Standort für Windenergieanlagen zugelassen werden, empfiehlt das KNE.

Das 2016 gegründete Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) ist eine von der Umweltstiftung Michael Otto getragene und vom Bundesumweltministerium finanzierte Einrichtung. Zweck der gemeinnützigen GmbH ist die Unterstützung einer naturverträglichen Energiewende vor Ort.

Eine KNE-Publikation zur naturverträglichen Planung und Errichtung von Windenergieanlagen im Wald ist kostenlos im Internet verfügbar.

Mittwoch, 17.02.2021, 14:16 Uhr
Susanne Harmsen

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.