Quelle: Shutterstock / sergign
Uhus, Straßen und ein Flugplatz haben wenig gemeinsam, eins aber doch: Sie taugten vor Gericht nicht als Grund, eine Windkraftanlage im Südwestzipfel Nordrhein-Westfalens zu verhindern.
Und sie dreht sich doch, in Zukunft: Eine geplante Windenergieanlage im äußersten Südwesten Nordrhein-Westfalens hat dem Versuch getrotzt, sie gerichtlich verbieten zu lassen. Die Anlage auf dem Gebiet der Gemeinde Dahlem überstand vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster drei Einwände in zwei verschiedenen Klagen.
Die unterschiedlichen Bedenken hatte im Wesentlichen eine Klägerin gegen den Kreis Euskirchen als Genehmigungsbehörde vorgetragen: die Gemeinde Dahlem. Die Vertreter der Kommune traten in Münster allerdings in verschiedenen Rollen auf. Als Gemeinde wendeten sie sich in der ersten Klage sowohl gegen die vorgesehene Zufahrt zum Bauplatz als auch gegen die artenschutzrechtliche Erlaubnis für die Anlage.
Kurioser erscheint dagegen die zweite Klage. Hier erschienen die Gemeindechefs im Gewand der örtlichen „Flugplatz Dahlemer Binz GmbH“. Auch für diese Gesellschaft sprechen stellvertretend Bürgermeister Jan Lembach (CDU) und sein Allgemeiner Vertreter Erwin Bungartz, eben weil der Flugplatz Eigentum der Gemeinde Dahlem ist und sie die Geschäfte führen. Auf der Piste können Motorflugzeuge mit maximal 5,7 Tonnen Gewicht starten und landen.
Luftaufsicht hatte eine andere Anlage abgelehnt
Der Einfachheit halber verhandelte das OVG beide Klagen gemeinsam. Die Flugplatz GmbH argumentierte, der Flugverkehr von und zu der gut einen Kilometer langen Piste sei beeinträchtigt, wenn die Turbine am geplanten Standort entstehen dürfe. Wie Erwin Bungartz auf Anfrage dieser Redaktion erklärte, hätten solche Bedenken eine weitere, parallel geplante Windkraftanlage bereits im Genehmigungsprozess gestoppt.
Allerdings hatte die für die Flugaufsicht zuständige Bezirksregierung Düsseldorf Unterschiede zwischen den beiden Turbinen erkannt und in der nun beklagten Anlage keine Gefahr für den Flugverkehr gesehen. Dieser Haltung schloss sich auch der 7. Senat am OVG Münster an. Der südliche An- und Abflugkorridor, wo die Anlage stehen soll, leide nicht unter dem Projekt. Entsprechend wies der Senat das Ansinnen ab.
Ebenfalls keinen Erfolg hatte die Gemeinde Dahlem mit der anderen Klage. Hier kritisierte die Gemeinde einmal die anzulegenden Wege, die zum Anlagenstandort führen sollen. Es fehlten die Voraussetzungen für die Erschließung. In der weiteren Klagebegründung führte Dahlem auch einen Uhu an, der – fast wie bei der Rollbahn – ebenfalls seinen Landeplatz im Einzugsbereich der Windkraftanlage habe. Der Argumentation in beiden Bereichen wollte das OVG nicht folgen, auch hier lief die Klage ins Leere.
Wie Erwin Bungartz weiter mitteilte, habe die Gemeinde das schriftliche Urteil noch nicht vorliegen. Die Revision hatte das OVG nicht zugelassen. Ob Dahlem gegen die Nichtzulassung Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht einreichen wolle, sei offen und „im politischen Raum“ zu entscheiden, so der Vertreter des Bürgermeisters.
Donnerstag, 11.12.2025, 16:01 Uhr
Volker Stephan
© 2026 Energie & Management GmbH