„Falls die Stromnetzzugangs-Verordnung so umgesetzt wird, dass Windleistungs-Vorhersagen ex ante veröffentlicht werden, sehen wir unsere Geschäfte und sogar unsere Existenz bedroht“, betont Ulrich Focken.
Dem Geschäftsführer der energy & meteo systems GmbH macht die Auslegung des Paragrafen 17.1, Satz 8, der Verordnung große Bauchschmerzen. Danach sollen die Ãœbertragungsnetzbetreiber (ÃœNB) demnächst die für sie relevanten Windprognosen vorab auf ihrer Internetseite veröffentlichen. „In der Praxis läuft das darauf hinaus, dass ein ÃœNB die Daten seiner Windprognosen online stellt und
Donnerstag, 28.09.2006, 15:15 Uhr
Ralf Köpke
© 2024 Energie & Management GmbH