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Die Bundesnetzagentur hat Zwischenergebnisse für die laufende Ausschreibung zweier Flächen für Offshore-Wind publiziert. Demnach gingen jeweils mehrere Null-Cent-Gebote ein.
Bereits zum zweiten Mal wird die Bundesnetzagentur für Windenergie-Offshore-Flächen ein sogenanntes dynamisches Gebotsverfahren durchführen. Die begründet die Behörde am 7. Juni damit, dass für beide ausgeschriebene Flächen mehrere Gebote zu 0
Cent/kWh EEG-Zuschuss (Erneuerbare-Energien-Gesetz) eingegangen waren. „Die Ergebnisse der Ausschreibung sind eine gute Nachricht für die Energiewende in Deutschland“, sagte Präsident Klaus Müller.
Es sei erfreulich, dass die Unternehmen keine Förderung für den Ausbau der Offshore-Windenergie benötigen. „Die Null-Cent-Gebote machen deutlich, dass die Offshore-Windenergie wirtschaftlich attraktiv ist“, sagte der Agentur-Präsident. Verbraucherinnen und Verbraucher würden dadurch bei den Kosten für Offshore-Anbindungsleitungen entlastet.
Dynamisches Gebotsverfahren bringt EinnahmenAm 3. Juni 2024 endete die Gebotsfrist für die Teilnahme an den Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen. In dieser Ausschreibung hatte die Bundesnetzagentur insgesamt zwei Flächen in der Nordsee mit einer Gesamtleistung von 2.500
MW für Windenergieanlagen auf See zur Ausschreibung gestellt. Für die Fläche N-11.2 mit 1.500
MW sind neun Gebote eingegangen, für die Fläche N-12.3 mit 1.000
MW sieben Gebote.
Alle Bieter pro jeweiliger Fläche haben Gebote mit einem Gebotswert von 0
Cent/kWh abgeben und verzichten damit auf eine Förderung. Für diesen Fall sieht das Windenergie-auf-See-Gesetz ein dynamisches Gebotsverfahren vor, um eine wettbewerbliche Differenzierung der Gebote vorzunehmen. Der Bieter mit der höchsten Zahlungsbereitschaft für eine Fläche erhält jeweils den Zuschlag. Die Zahlungsbereitschaft der Bieter wird softwaregestützt im Wege eines Online-Gebotsverfahrens ermittelt. Die Bundesnetzagentur plant beide Verfahren synchron durchzuführen und am 17. Juni 2024 zu starten.
Einnahmen für Meeresschutz und StromkostensenkungDie Erlöse fließen primär in die Stromkostensenkung und zu einem kleineren Anteil in den Meeresnaturschutz und die Förderung einer umweltschonenden Fischerei.
Die Durchführung des dynamischen Gebotsverfahrens umfasst bis zu 13 Gebotsrunden pro Tag. Die Höhe einer Gebotsstufe beträgt in der Regel 30.000 €/MW (entsprechend 45 Millionen Euro für die 1.500-MW-Fläche und 30 Millionen Euro für die 1.000-MW-Fläche). Beide Verfahren sollen laut Behörde synchron durchgeführt werden und am 17. Juni 2024 zu starten. Die Dauer der Verfahren und die Höhe der Zuschlagswerte lasse sich nicht prognostizieren.
Im letztjährigen dynamischen Gebotsverfahren hat die Bundesnetzagentur für vier Flächen mit insgesamt 7.000 MW Gebote in Höhe von 12,6 Milliarden Euro bezuschlagt.
Die Zuschläge wird die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite bekannt geben.
Informationen zur
Ausschreibung für Offshore-Windenergie stehen im Internet bereit.
Freitag, 7.06.2024, 15:32 Uhr
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