Naturschutzrechtliche Belange alleine sind in der Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen nicht ausreichend für die Ablehnung einer Baugenehmigung.
Zu dieser Auffassung gelangte heute das Berliner Bundesverwaltungsgericht (BVG) im Verfahren der Enersys Gesellschaft für regenerative Energien mbH, Donaueschingen, gegen das Land Baden-Württemberg. Damit haben die Berliner Richter die bisherige Genehmigungspraxis bestätigt.Nahezu sechs Jahre dauerte der Rechtsstreit um die Errichtung von vier Windrädern durch die EnerSys GmbH auf der Lützelal
Freitag, 14.12.2001, 15:44 Uhr
Michael Pecka
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