Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), nach dem die verpflichtende Abnahme von Strom aus Windkraftanlagen geregelt ist, für verfassungsgemäß erklärt.
Nach Ansicht der Richter verstoße das EEG weder gegen die Berufsfreiheit noch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Auch nach der Liberalisierung des deutschen Strommarktes hätten die Versorger eine „besondere Verantwortung für eine ressourcen- und umweltschonende Energieerzeugung“, begründete der Bundesgerichtshof seine Entscheidung.Die Schleswag AG in Rendsburg hatte zuvor Re
Mittwoch, 11.06.2003, 12:28 Uhr
Andreas Kögler
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