E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Photovoltaik - Wildtierkorridor: Clearingstelle bereitet Solarverbänden Kummer
Bild: Jonas Rosenberger
Photovoltaik

Wildtierkorridor: Clearingstelle bereitet Solarverbänden Kummer

Wildwechsel in klar geordneten Bahnen: Solarparkentwicklern bereitet es Kopfzerbrechen, dass die Clearingstelle EEG für einen komplett frei zu haltenden Schutzkorridor plädiert.
Ein durchgängiger Korridor, 15 Meter breit, parallel zu Autobahnen und Bahnschienen: Diesen verlangt ein seit Januar gültiges Gesetz von Unternehmen, die entlang der Verkehrswege geförderte Freiflächensolaranlagen bauen. Der Durchlass soll wilden Tieren das ungehinderte Passieren der Sonnenfarmen ermöglichen. Zu offenen Fragen hat die Clearingstelle EEG nun eine Klarstellung veröffentlicht, die Anlagenbauer teils schwer schlucken lässt.

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFD) und der Solarverband Bayern hatten Anfang Mai gefordert, das Gesetz nicht zu streng auszulegen und kleinere Anlagenteile wie etwa Trafostationen auch innerhalb des Korridors zuzulassen. Diesem Ansinnen stellt sich die Clearingstelle EEG nun in ihrem Kommentar zu „Auslegungsfragen zum „15-Meter-Korridor“ entgegen. Es stelle sich die Frage, ob der Schutzzweck des Streifens erreicht werden kann, wenn der Streifen von einem Zaun umgeben oder mit technischen Einrichtungen bebaut wird, so die Clearingstelle.

Die Geschäftsführerin des in Aachen ansässigen SFD, Susanne Jung, hätte sich eine andere Einschätzung gewünscht. „Ausreichend wäre es aus meiner Sicht, wenn Anlagenbetreiber den Nachweis erbringen, dass ein Trafo oder anderes Gerät den Wildwechsel nicht stören“, so Susanne Jung gegenüber unserer Redaktion. Dass ein Trafo automatisch ein Hindernis ist, sei diskussionswürdig und hänge von der Art und Menge der am jeweiligen Standort vorkommenden Wildtiere ab.

Susanne Jung ist auch ständige Beisitzerin in der Clearingstelle EEG und verweist darauf, dass die Einschätzungen der Einrichtung keine Gesetzeskraft hätten, sondern allenfalls Rechtsinterpretationen seien. Insofern seien gütliche Einigungen in Genehmigungsprozessen oder aber Rechtsstreits über den Passus nicht auszuschließen.

Die Clearingstelle hatte Anlagenbauer in einem anderen Punkt unterstützt. Danach lasse der Gesetzestext ihnen freie Hand in der Entscheidung, wo genau innerhalb der Freiflächenanlage der 15-Meter-Wildtierkorridor anzusiedeln sei.

Grundsätzlich kann Susanne Jung den pauschalen Korridor-Auflagen wenig Positives abgewinnen. Wildtiere würden immer seltener durch Querungshilfen oder Zäune entlang der Fahrbahnen und Schienen geschützt, die Wildunfälle häuften sich entsprechend. „Der Schutz der Tiere wird aber mit aller Wucht auf die Solarbranche ausgerollt, unabhängig von der Stärke und Art des Wildwechsels. Das ist völlig unsachgemäß.“

Dienstag, 1.06.2021, 12:10 Uhr
Volker Stephan
Energie & Management > Photovoltaik - Wildtierkorridor: Clearingstelle bereitet Solarverbänden Kummer
Bild: Jonas Rosenberger
Photovoltaik
Wildtierkorridor: Clearingstelle bereitet Solarverbänden Kummer
Wildwechsel in klar geordneten Bahnen: Solarparkentwicklern bereitet es Kopfzerbrechen, dass die Clearingstelle EEG für einen komplett frei zu haltenden Schutzkorridor plädiert.
Ein durchgängiger Korridor, 15 Meter breit, parallel zu Autobahnen und Bahnschienen: Diesen verlangt ein seit Januar gültiges Gesetz von Unternehmen, die entlang der Verkehrswege geförderte Freiflächensolaranlagen bauen. Der Durchlass soll wilden Tieren das ungehinderte Passieren der Sonnenfarmen ermöglichen. Zu offenen Fragen hat die Clearingstelle EEG nun eine Klarstellung veröffentlicht, die Anlagenbauer teils schwer schlucken lässt.

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFD) und der Solarverband Bayern hatten Anfang Mai gefordert, das Gesetz nicht zu streng auszulegen und kleinere Anlagenteile wie etwa Trafostationen auch innerhalb des Korridors zuzulassen. Diesem Ansinnen stellt sich die Clearingstelle EEG nun in ihrem Kommentar zu „Auslegungsfragen zum „15-Meter-Korridor“ entgegen. Es stelle sich die Frage, ob der Schutzzweck des Streifens erreicht werden kann, wenn der Streifen von einem Zaun umgeben oder mit technischen Einrichtungen bebaut wird, so die Clearingstelle.

Die Geschäftsführerin des in Aachen ansässigen SFD, Susanne Jung, hätte sich eine andere Einschätzung gewünscht. „Ausreichend wäre es aus meiner Sicht, wenn Anlagenbetreiber den Nachweis erbringen, dass ein Trafo oder anderes Gerät den Wildwechsel nicht stören“, so Susanne Jung gegenüber unserer Redaktion. Dass ein Trafo automatisch ein Hindernis ist, sei diskussionswürdig und hänge von der Art und Menge der am jeweiligen Standort vorkommenden Wildtiere ab.

Susanne Jung ist auch ständige Beisitzerin in der Clearingstelle EEG und verweist darauf, dass die Einschätzungen der Einrichtung keine Gesetzeskraft hätten, sondern allenfalls Rechtsinterpretationen seien. Insofern seien gütliche Einigungen in Genehmigungsprozessen oder aber Rechtsstreits über den Passus nicht auszuschließen.

Die Clearingstelle hatte Anlagenbauer in einem anderen Punkt unterstützt. Danach lasse der Gesetzestext ihnen freie Hand in der Entscheidung, wo genau innerhalb der Freiflächenanlage der 15-Meter-Wildtierkorridor anzusiedeln sei.

Grundsätzlich kann Susanne Jung den pauschalen Korridor-Auflagen wenig Positives abgewinnen. Wildtiere würden immer seltener durch Querungshilfen oder Zäune entlang der Fahrbahnen und Schienen geschützt, die Wildunfälle häuften sich entsprechend. „Der Schutz der Tiere wird aber mit aller Wucht auf die Solarbranche ausgerollt, unabhängig von der Stärke und Art des Wildwechsels. Das ist völlig unsachgemäß.“

Dienstag, 1.06.2021, 12:10 Uhr
Volker Stephan

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.