Für die vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Düsseldorf am 24. September ausgesetzte 4. und 5. Telgenehmigung für das im Bau befindliche Steinkohlekraftwerk in Datteln hat die Bezirksregierung Münster teilweise wieder den Sofortvollzug zugelassen.
Die Genehmigungsbehörde folgte mit ihrer Entscheidung in großem Umfang dem Antrag der Eon Kraftwerke GmbH, teilt das Unternehmen in einer Pressemeldung mit. Damit könne Eon die Bauarbeiten zur Errichtung des Hilfsdampferzeugers, des Grobaschelagers, des Heizöltanks, der Siloanlagen und von diversen Schaltanlagengebäuden wieder aufnehmen.
Fortgesetzt werde auch der Bau der wesen
Mittwoch, 2.12.2009, 11:23 Uhr
Jan Mühlstein
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