Missbrauchen die deutschen Stromkonzerne ihre Marktmacht, wenn sie die kalkulatorischen Kosten für CO2-Zertifikate in den Strompreis einrechnen? Diese Frage entzweit die Stromerzeuger und ihre Kundschaft und war Gegenstand einer mündlichen Verhandlung, zu der am Donnerstag das Bundeskartellamt nach Bonn geladen hatte.
Die großen Stromabnehmer sind Beschwerdeführer in einem Verwaltungsverfahren des Kartellamtes gegen die Eon Energie AG und die RWE AG. Der Vorwurf ungerechtfertigter Strompreisaufschläge bezieht sich zwar auch auf EnBW und Vattenfall, die Wettbewerbshüter konzentrieren sich aber auf RWE und Eon, weil diese mit einem Gesamtanteil von 60% an der deutschen Stromproduktion ein „marktbeherrsch
Freitag, 31.03.2006, 16:02 Uhr
Redaktion
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