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Energie & Management > Klimaschutz - Wie ein Paris-konformes Energiewirtschaftsrecht aussehen kann
Quelle: Fotolia
Klimaschutz

Wie ein Paris-konformes Energiewirtschaftsrecht aussehen kann

Das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (Ikem) hat Vorschläge für ein Energiewirtschaftsrecht erarbeitet, das sich am 2-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens orientiert.
„Wir haben Ideen und Vorschläge, die von vielen Instituten, Think Tanks und in politischen Runden schon diskutiert wurden, genommen, sie neu kombiniert und in sofort umsetzbare Gesetzesvorschläge übersetzt“, sagt Simon Schäfer-Stradowsky, Geschäftsführer des Ikem. „Sie verbinden in Summe marktwirtschaftliche Gegebenheiten mit den Anforderungen von Paris und schaffen einen Ausgleich zwischen zentralen und dezentralen Systemanforderungen der Energiewende.“

Das Übereinkommen von Paris sieht die Begrenzung der menschengemachten globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten vor. Die fünf heraus gearbeiteten Schwerpunkte werden auch kommende Woche bei der #EnergyLawWeek des Ikem vorgestellt, teilte das Institut am 19. November mit.

1. Zubau von EE-Anlagen

Um den Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland zu beschleunigen, schlägt das Ikem vor, basierend auf dem bundesweiten Gesamtenergiebedarf stromleistungsbezogene, verbindliche Ausbauziele für jedes Bundesland und jede Kommune festzulegen. Daneben sollten Netz- und Erzeugungsplanung in einem gemeinsamen Energieentwicklungsplan zusammengeführt werden, um Versorgungssicherheit weiter zu gewährleisten. Bisher verlaufen Netz- und Erzeugungsplanung asymmetrisch.

Ein zentrales Hemmnis des Windenergie-Ausbaus stellt die Planungsvorbehaltsregelung in Paragraf 35 im Baugesetzbuch dar. Sie sollte abgeschafft und durch eine neue ersetzt werden, um damit eine Steuerung des Anlagenzubaus im Außenbereich zu erreichen. Außerdem sollten Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen in die Außenbereichsprivilegierung aufgenommen werden, wodurch die Genehmigung von Anlagen deutlich erleichtert würde.

2. Strom aus der Region, für die Region

Durch eine zielgerichtete Regulatorik muss laut Ikem sichergestellt werden, dass regional erzeugte Energie auch regional genutzt werden kann. Drei Punkte sehen sie als wichtig an: Die Eigenversorgung sollte vollständig von der EEG-Umlage befreit werden, auch für Anlagen mit mehr als 30 kW installierter Leistung. Es müssen unkomplizierte Lösungen für den Betrieb von Vor-Ort-Versorgungsnetzen geschaffen werden, indem Verteilnetzbetreiber verpflichtet werden, das Management von Vor-Ort-Versorgungsnetzen als Standardprodukt anzubieten. Außerdem sollte die Eigenversorgung auch für größere Quartiere ermöglicht werden, indem die Personenidentität von Erzeuger und Verbraucher in diesem Zusammenhang abgeschafft wird.

3. Grüner Wasserstoff

Damit Wasserstoff zum Motor der Energiewende werden kann, müssen Investitionsanreize geschaffen werden, zum Beispiel die Schaffung von Rechtssicherheit durch die Aufnahme von Wasserstoff in die bestehende Erdgasregulierung. Um den Bau von Elektrolyseuren und der leitungsgebundener Infrastruktur zu beschleunigen, müssen Planung und Genehmigung vereinfacht und beschleunigt werden. Auf europäischer und internationaler Ebene braucht es einheitliche Nachhaltigkeitsstandards und ein einheitliches Zertifizierungs- und Nachweissystem. National braucht es einen klaren Zeitplan für den vollständigen Erdgasausstieg im Jahr 2040.

4. Energieimporte auf Grün stellen

Auch in Zukunft wird Deutschland auf den Import von Energie angewiesen sein. Es muss jedoch eine Transformation von fossilen Energieträgern zu erneuerbaren stattfinden. Um diese Entwicklung einzuleiten, müssen schon heute die Weichen gestellt werden. Dazu gehört die Einrichtung von Handelsplätzen für erneuerbare Energien und faire Vereinbarungen mit den produzierenden Ländern. Es dürfen nur erneuerbare Energien importiert werden, die zusätzlich zum landeseigenen Bedarf des Exportlands erzeugt werden. Aus europäischen Ländern sollten vorrangig erneuerbare Energien importiert werden, ab einem genau definierten Datum sollten nur noch erneuerbare Energieträger importierten werden dürfen.

5. Strompreisbildung weiterentwickeln

Als wichtigste Maßnahme zur Senkung des Strompreises sieht das Ikem die Abschaffung der EEG- und KWK-Umlage. Die Finanzierung der EEG- und KWKG-Förderung sollte stattdessen über einen Fond, der vor allem aus der CO2-Bepreisung gespeist wird, erfolgen. Außerdem sollte die Stromsteuer auf den zulässigen EU-Mindeststeuerbetrag reduziert werden. In Zukunft sollten die Netzentgelte zudem aus zwei Entgeltkomponenten bestehen: einem Grundpreis (Euro/Jahr), abhängig von der gebuchten Leistung am Netzanschluss, und einem variablen Arbeitspreis (Euro/kWh) in Abhängigkeit von der Netzsituation. Dies würde sichere Erlöse für den Betrieb der Netze generieren (Grundpreis) und gleichzeitig die Netz- und Systemstabilität durch die Erschließung von Flexibilitätspotenzialen erhöhen.
 
Das von Ikem erstellte Papier "Impulse für ein neues Energierecht".
Zur Vollansicht bitte auf das PDF klicken
Quelle: IKEM

 

Freitag, 19.11.2021, 14:16 Uhr
Heidi Roider
Energie & Management > Klimaschutz - Wie ein Paris-konformes Energiewirtschaftsrecht aussehen kann
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Klimaschutz
Wie ein Paris-konformes Energiewirtschaftsrecht aussehen kann
Das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (Ikem) hat Vorschläge für ein Energiewirtschaftsrecht erarbeitet, das sich am 2-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens orientiert.
„Wir haben Ideen und Vorschläge, die von vielen Instituten, Think Tanks und in politischen Runden schon diskutiert wurden, genommen, sie neu kombiniert und in sofort umsetzbare Gesetzesvorschläge übersetzt“, sagt Simon Schäfer-Stradowsky, Geschäftsführer des Ikem. „Sie verbinden in Summe marktwirtschaftliche Gegebenheiten mit den Anforderungen von Paris und schaffen einen Ausgleich zwischen zentralen und dezentralen Systemanforderungen der Energiewende.“

Das Übereinkommen von Paris sieht die Begrenzung der menschengemachten globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten vor. Die fünf heraus gearbeiteten Schwerpunkte werden auch kommende Woche bei der #EnergyLawWeek des Ikem vorgestellt, teilte das Institut am 19. November mit.

1. Zubau von EE-Anlagen

Um den Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland zu beschleunigen, schlägt das Ikem vor, basierend auf dem bundesweiten Gesamtenergiebedarf stromleistungsbezogene, verbindliche Ausbauziele für jedes Bundesland und jede Kommune festzulegen. Daneben sollten Netz- und Erzeugungsplanung in einem gemeinsamen Energieentwicklungsplan zusammengeführt werden, um Versorgungssicherheit weiter zu gewährleisten. Bisher verlaufen Netz- und Erzeugungsplanung asymmetrisch.

Ein zentrales Hemmnis des Windenergie-Ausbaus stellt die Planungsvorbehaltsregelung in Paragraf 35 im Baugesetzbuch dar. Sie sollte abgeschafft und durch eine neue ersetzt werden, um damit eine Steuerung des Anlagenzubaus im Außenbereich zu erreichen. Außerdem sollten Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen in die Außenbereichsprivilegierung aufgenommen werden, wodurch die Genehmigung von Anlagen deutlich erleichtert würde.

2. Strom aus der Region, für die Region

Durch eine zielgerichtete Regulatorik muss laut Ikem sichergestellt werden, dass regional erzeugte Energie auch regional genutzt werden kann. Drei Punkte sehen sie als wichtig an: Die Eigenversorgung sollte vollständig von der EEG-Umlage befreit werden, auch für Anlagen mit mehr als 30 kW installierter Leistung. Es müssen unkomplizierte Lösungen für den Betrieb von Vor-Ort-Versorgungsnetzen geschaffen werden, indem Verteilnetzbetreiber verpflichtet werden, das Management von Vor-Ort-Versorgungsnetzen als Standardprodukt anzubieten. Außerdem sollte die Eigenversorgung auch für größere Quartiere ermöglicht werden, indem die Personenidentität von Erzeuger und Verbraucher in diesem Zusammenhang abgeschafft wird.

3. Grüner Wasserstoff

Damit Wasserstoff zum Motor der Energiewende werden kann, müssen Investitionsanreize geschaffen werden, zum Beispiel die Schaffung von Rechtssicherheit durch die Aufnahme von Wasserstoff in die bestehende Erdgasregulierung. Um den Bau von Elektrolyseuren und der leitungsgebundener Infrastruktur zu beschleunigen, müssen Planung und Genehmigung vereinfacht und beschleunigt werden. Auf europäischer und internationaler Ebene braucht es einheitliche Nachhaltigkeitsstandards und ein einheitliches Zertifizierungs- und Nachweissystem. National braucht es einen klaren Zeitplan für den vollständigen Erdgasausstieg im Jahr 2040.

4. Energieimporte auf Grün stellen

Auch in Zukunft wird Deutschland auf den Import von Energie angewiesen sein. Es muss jedoch eine Transformation von fossilen Energieträgern zu erneuerbaren stattfinden. Um diese Entwicklung einzuleiten, müssen schon heute die Weichen gestellt werden. Dazu gehört die Einrichtung von Handelsplätzen für erneuerbare Energien und faire Vereinbarungen mit den produzierenden Ländern. Es dürfen nur erneuerbare Energien importiert werden, die zusätzlich zum landeseigenen Bedarf des Exportlands erzeugt werden. Aus europäischen Ländern sollten vorrangig erneuerbare Energien importiert werden, ab einem genau definierten Datum sollten nur noch erneuerbare Energieträger importierten werden dürfen.

5. Strompreisbildung weiterentwickeln

Als wichtigste Maßnahme zur Senkung des Strompreises sieht das Ikem die Abschaffung der EEG- und KWK-Umlage. Die Finanzierung der EEG- und KWKG-Förderung sollte stattdessen über einen Fond, der vor allem aus der CO2-Bepreisung gespeist wird, erfolgen. Außerdem sollte die Stromsteuer auf den zulässigen EU-Mindeststeuerbetrag reduziert werden. In Zukunft sollten die Netzentgelte zudem aus zwei Entgeltkomponenten bestehen: einem Grundpreis (Euro/Jahr), abhängig von der gebuchten Leistung am Netzanschluss, und einem variablen Arbeitspreis (Euro/kWh) in Abhängigkeit von der Netzsituation. Dies würde sichere Erlöse für den Betrieb der Netze generieren (Grundpreis) und gleichzeitig die Netz- und Systemstabilität durch die Erschließung von Flexibilitätspotenzialen erhöhen.
 
Das von Ikem erstellte Papier "Impulse für ein neues Energierecht".
Zur Vollansicht bitte auf das PDF klicken
Quelle: IKEM

 

Freitag, 19.11.2021, 14:16 Uhr
Heidi Roider

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