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Energie & Management > Windkraft Onshore - Widersprüchliche Reaktionen auf Flächenvorgaben des Bundes
Quelle: Fotolia / John
Windkraft Onshore

Widersprüchliche Reaktionen auf Flächenvorgaben des Bundes

Am 8. Juni hatte das Bundeswirtschaftsministerium Flächenvorgaben für Windkraft in den Bundesländern veröffentlicht. Diese stoßen auf Zustimmung und Proteste bei den Betroffenen.
Am 8. Juni gingen die Flächenvorgaben für Windkraft des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministeriums (BMWK) sowie des Bauministeriums in die Ressortabstimmung. Flächenländer wie Mecklenburg-Vorpommern sollen bis 2026 demnach 1,4 % der Landesfläche für Windräder zur Verfügung stellen, Brandenburg sogar 1,8 %, auch als Ausgleich für den Stadtstaat Berlin. Bis 2032 sollen es über 2 % werden. In Bayern und Baden-Württemberg sollen es bis 2032 nur 1,8 % der Landesfläche werden, im Bundesdurchschnitt 2 %.

Mehr Strom aus erneuerbaren Energie sei notwendig um die Klimaschutzziele zu erreichen und unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten aus Russland zu werden. Das geplante Bundesgesetz solle nicht nur eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren, sondern auch Regelungen zur Beteiligung der Menschen enthalten, forderten Länderminister. „Die Akzeptanz der Bevölkerung für den Ausbau der erneuerbaren Energien sei das A und O der Energiewende“, sagte der Mecklenburgische Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD).

Die Deutsche Umwelthilfe forderte die Abschaffung von pauschalen Abstandsregeln und keine unnötig langen Übergangsfristen für das Gesetz. Eine Länderöffnungsklausel im Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesländer im Grundsatz weiter über Mindestabstände entscheiden dürfen, solange sie dennoch die Flächenziele erreichen. Der Bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) kommentierte: „Unsere ohnehin geplanten Lockerungen der 10H-Regel bringen sogar mehr Potenzial für Windkraft, als es die Bundesvorgabe vorsieht.“

Verbände verhalten optimistisch

Für die kommunalen Unternehmen sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Die jüngsten Ausschreibungsergebnisse bei der Windenergie an Land belegen deutlich: Wir haben beim Ausbau der Windenergie weiterhin erhebliche Probleme.“ Das liege an zu wenig verfügbaren Flächen, zu langen Genehmigungsverfahren und zu restriktiven Artenschutzregelungen. „Daher ist es richtig, dass die Bundesregierung mit den geplanten Gesetzentwürfen des Windflächenbedarfsgesetzes (WindBG) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BnatSchG) diese Probleme jetzt angehen möchte“, sagte Liebing.

Allerdings blieben die Ansätze im Bereich des Artenschutzes noch hinter ihren Möglichkeiten zurück. „Aktuell ist es so, dass von der für die Windenergie ausgewiesenen Fläche ein Drittel gar nicht nutzbar ist, unter anderem aufgrund artenschutzrechtlicher Restriktionen“, kritisierte er. Die Festlegung, dass beim Repowering die ‚Signifikanzschwelle‘ in der Regel nicht überschritten wird, wenn die artschutzrechtlichen Auswirkungen der Neuanlage geringer oder gleich sind als die der Bestandsanlage, begrüßte er. Ebenso die Möglichkeit, Windturbinen künftig auch in Landschaftsschutzgebieten zu errichten.

Der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßte den Gesetzentwurf ebenfalls, mahnte aber Verbesserungen an. Die nicht erfolgte Verbändebeteiligung könnte zu nicht rechtssicheren Schnellschüssen führen. „Der Weg über Formulierungshilfen macht geordnete Beratungen und notwendige Prüfungen unmöglich, es braucht die Verbändebeteiligung“, sagte BWE-Präsident Hermann Albers.

„Wir brauchen sofort wirksame Maßnahmen, um die Ausschreibungsvolumen bereits ab 2023 zu erreichen“, mahnte er. Es sei unverständlich, warum Bundesländer mit einem hohen eigenen Strombedarf wie Bayern das 2-%-Flächenziel nicht erreichen sollen. Positiv sei die im Baugesetzbuch angelegte Klarstellung, dass die Flächenziele Mindestziele sind. Auch Repowering sei erforderlich, um kurzfristig einen Hochlauf der installierten Leistung zu erreichen. Die im Koalitionsvertrag zugesagte bundesweite Standardisierung der artenschutzrechtlichen Prüfung wird neben Flächenausweisung der Schlüssel sein, um den notwendigen Zubau der Windenergie an Land zu erreichen, schloss Albers.

Donnerstag, 9.06.2022, 16:26 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Windkraft Onshore - Widersprüchliche Reaktionen auf Flächenvorgaben des Bundes
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Windkraft Onshore
Widersprüchliche Reaktionen auf Flächenvorgaben des Bundes
Am 8. Juni hatte das Bundeswirtschaftsministerium Flächenvorgaben für Windkraft in den Bundesländern veröffentlicht. Diese stoßen auf Zustimmung und Proteste bei den Betroffenen.
Am 8. Juni gingen die Flächenvorgaben für Windkraft des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministeriums (BMWK) sowie des Bauministeriums in die Ressortabstimmung. Flächenländer wie Mecklenburg-Vorpommern sollen bis 2026 demnach 1,4 % der Landesfläche für Windräder zur Verfügung stellen, Brandenburg sogar 1,8 %, auch als Ausgleich für den Stadtstaat Berlin. Bis 2032 sollen es über 2 % werden. In Bayern und Baden-Württemberg sollen es bis 2032 nur 1,8 % der Landesfläche werden, im Bundesdurchschnitt 2 %.

Mehr Strom aus erneuerbaren Energie sei notwendig um die Klimaschutzziele zu erreichen und unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten aus Russland zu werden. Das geplante Bundesgesetz solle nicht nur eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren, sondern auch Regelungen zur Beteiligung der Menschen enthalten, forderten Länderminister. „Die Akzeptanz der Bevölkerung für den Ausbau der erneuerbaren Energien sei das A und O der Energiewende“, sagte der Mecklenburgische Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD).

Die Deutsche Umwelthilfe forderte die Abschaffung von pauschalen Abstandsregeln und keine unnötig langen Übergangsfristen für das Gesetz. Eine Länderöffnungsklausel im Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesländer im Grundsatz weiter über Mindestabstände entscheiden dürfen, solange sie dennoch die Flächenziele erreichen. Der Bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) kommentierte: „Unsere ohnehin geplanten Lockerungen der 10H-Regel bringen sogar mehr Potenzial für Windkraft, als es die Bundesvorgabe vorsieht.“

Verbände verhalten optimistisch

Für die kommunalen Unternehmen sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Die jüngsten Ausschreibungsergebnisse bei der Windenergie an Land belegen deutlich: Wir haben beim Ausbau der Windenergie weiterhin erhebliche Probleme.“ Das liege an zu wenig verfügbaren Flächen, zu langen Genehmigungsverfahren und zu restriktiven Artenschutzregelungen. „Daher ist es richtig, dass die Bundesregierung mit den geplanten Gesetzentwürfen des Windflächenbedarfsgesetzes (WindBG) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BnatSchG) diese Probleme jetzt angehen möchte“, sagte Liebing.

Allerdings blieben die Ansätze im Bereich des Artenschutzes noch hinter ihren Möglichkeiten zurück. „Aktuell ist es so, dass von der für die Windenergie ausgewiesenen Fläche ein Drittel gar nicht nutzbar ist, unter anderem aufgrund artenschutzrechtlicher Restriktionen“, kritisierte er. Die Festlegung, dass beim Repowering die ‚Signifikanzschwelle‘ in der Regel nicht überschritten wird, wenn die artschutzrechtlichen Auswirkungen der Neuanlage geringer oder gleich sind als die der Bestandsanlage, begrüßte er. Ebenso die Möglichkeit, Windturbinen künftig auch in Landschaftsschutzgebieten zu errichten.

Der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßte den Gesetzentwurf ebenfalls, mahnte aber Verbesserungen an. Die nicht erfolgte Verbändebeteiligung könnte zu nicht rechtssicheren Schnellschüssen führen. „Der Weg über Formulierungshilfen macht geordnete Beratungen und notwendige Prüfungen unmöglich, es braucht die Verbändebeteiligung“, sagte BWE-Präsident Hermann Albers.

„Wir brauchen sofort wirksame Maßnahmen, um die Ausschreibungsvolumen bereits ab 2023 zu erreichen“, mahnte er. Es sei unverständlich, warum Bundesländer mit einem hohen eigenen Strombedarf wie Bayern das 2-%-Flächenziel nicht erreichen sollen. Positiv sei die im Baugesetzbuch angelegte Klarstellung, dass die Flächenziele Mindestziele sind. Auch Repowering sei erforderlich, um kurzfristig einen Hochlauf der installierten Leistung zu erreichen. Die im Koalitionsvertrag zugesagte bundesweite Standardisierung der artenschutzrechtlichen Prüfung wird neben Flächenausweisung der Schlüssel sein, um den notwendigen Zubau der Windenergie an Land zu erreichen, schloss Albers.

Donnerstag, 9.06.2022, 16:26 Uhr
Susanne Harmsen

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