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Energie & Management > Österreich - Wettbewerbsschützer kritisieren intransparente Ladetarife
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
Österreich

Wettbewerbsschützer kritisieren intransparente Ladetarife

Laut einer Untersuchung der Bundeswettbewerbsbehörde sind die Ladekosten für E-Fahrzeuge schlecht vergleichbar. Die Abrechnung in kWh sollte rasch ermöglicht werden.
In Österreich fehlt hinsichtlich der Elektromobilität „weitgehend Transparenz bei den Ladetarifen, womit eine Übersicht und Vergleichbarkeit erschwert wird.“ Das ist eines der wichtigsten Ergebnisse der „Branchenuntersuchung E-Ladeinfrastruktur“, die die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) in den vergangenen Monaten durchführte und nun veröffentlichte.

Überdies dominieren der BWB zufolge die etablierten Energieversorger bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Koppeln sie den Zugang zu diesen Punkten mit dem Stromverkauf, kann das für ein „wettbewerbsverzerrendes Verhalten Anreize setzen. Bei einer individuellen Abhängigkeit von E-Autofahrerinnen und -fahrern aufgrund von lokalen Monopolen kann eine Bündelung oder Koppelung von Ladekarten und Haushaltsstrom den Wettbewerb verzerren.“
 
Die BWB hatte die Untersuchung im November 2021 begonnen und an 260 Marktteilnehmer gerichtet. Antworten erhielt die BWB von 68 Prozent der Angeschriebenen. Sie betrafen 11.573 der 13.441 öffentlich zugänglichen Ladepunkte im Ladestellenregister der Energiemarkt-Regulierungsbehörde E-Control. Laut der BWB sind mit den erteilten Auskünften somit etwa 86 Prozent der öffentlichen Ladepunkte in Österreich abgedeckt. Wie die Behörde feststellt, gehören rund 55 Prozent der Ladepunkte den im Mehrheitseigentum der neun österreichischen Bundesländer befindlichen „Landesenergieversorgern“ (LEV) sowie 8 Prozent dem E-Mobilitätsanbieter Smatrics, der den Energiekonzernen Verbund (74,9 Prozent der Anteile) sowie EnBW (25,1 Prozent) gehört. Am Verbund ist die Republik Österreich mit 51 Prozent beteiligt. Die verbleibenden 37 Prozent der Ladepunkte sind im Besitz anderer Unternehmen, darunter einer Tochter der niederländischen Chargepoint European Holdings und der Münchner Ionity.

Zügig erlassen

Aus ihrer Befragung leitet die BWB Empfehlungen ab, die „dazu beitragen sollen, den Wettbewerb in Österreich in diesem wichtigen Bereich fairer zu gestalten und dem Zweck der Diskriminierungsfreiheit zu entsprechen.“

Diesen zufolge gilt es, die „Transparenz betreffend Preis, bezogener Energie und Ladedauer“ zu erhöhen: „Es muss verstärkt sichergestellt werden, dass Verbraucher in transparenter Art und Weise die über die Ladeinfrastruktur bezogene Energie und deren Abrechnung nachvollziehen können. Zudem sollten Verbraucherinnen und Verbraucher nach ihren individuellen Bedürfnissen Ladeoptionen haben. Das betrifft zum Beispiel Ad-hoc-Lademöglichkeiten oder Abrechnungsmodalitäten wie in kWh.“ Für die Abrechnung in kWh fehlen jedoch derzeit die eichrechtlichen Grundlagen, räumt die BWB ein. Eine Verordnung des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen (BEV) ist in Begutachtung und soll im Frühjahr 2023 erlassen werden. Die BWB regt an, dies möglichst rasch zu tun.

Überdies sollte die Förderpolitik gewährleisten, „dass ausreichend Wettbewerb für aktuelle und potentielle Marktteilnehmer vorhanden ist.“ Empfehlenswert wäre laut der BWB eine „Strategie zur Förderung von kleinen und Kleinstladepunktbetreibern als lokale Wettbewerber.“ Die Kommunen wiederum wären gut beraten, „strategisch auf eine lokale Durchmischung von Anbietern von öffentlich zugänglichen Ladepunkten zu achten, insbesondere bei der Zurverfügungstellung von kommunalen Flächen zur Errichtung von Ladepunkten.“ Den LEV legt die Behörde nahe, auch über ihre angestammten Bundesländer hinaus tätig zu werden. Ferner sollten diese bei der „Bündelung oder Koppelung von Ladekarten und etwa Haushaltsstrom“ Vorsicht walten lassen, „um bereits den Anschein eines möglichen Verdachts auf Kartellrechtsverstöße zu vermeiden.“

Unbundling für Ladeinfrastruktur

Verstärkt auszubauen wären nach Ansicht der BWB Schellladepunkte an den Hauptverkehrsrouten, bei denen freilich „faire Preise“ angeboten werden müssten. Ausdrücklich begrüßt die BWB die Überlegungen des Energieministeriums (BMK) und der E-Control „zur verpflichtenden Darstellung der Ad-hoc-Ladetarife des Ladestellenverzeichnisses.“ Ferner regt die BWB an, das Geschäft mit dem Ladestellenbetrieb künftig vom Stromverkauf zu trennen. Ihr zufolge wäre denkbar, „die Ladeinfrastruktur für die Durchleitung von Strom für verschiedene Stromanbieter zu öffnen.“ Das liefe auf eine Art „Unbundling“ hinaus.

Mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit der Angebot wünscht die BWB schließlich beim Roaming, das die Nutzung der Ladepunkte unterschiedlicher Anbieter über eine einzige Plattform ermöglicht. Deshalb hält sie es für sinnvoll, die Roamingkosten im geplanten Lade-Tarifkalkulator der E-Control zu veröffentlichen.

Donnerstag, 24.11.2022, 15:21 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Wettbewerbsschützer kritisieren intransparente Ladetarife
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
Österreich
Wettbewerbsschützer kritisieren intransparente Ladetarife
Laut einer Untersuchung der Bundeswettbewerbsbehörde sind die Ladekosten für E-Fahrzeuge schlecht vergleichbar. Die Abrechnung in kWh sollte rasch ermöglicht werden.
In Österreich fehlt hinsichtlich der Elektromobilität „weitgehend Transparenz bei den Ladetarifen, womit eine Übersicht und Vergleichbarkeit erschwert wird.“ Das ist eines der wichtigsten Ergebnisse der „Branchenuntersuchung E-Ladeinfrastruktur“, die die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) in den vergangenen Monaten durchführte und nun veröffentlichte.

Überdies dominieren der BWB zufolge die etablierten Energieversorger bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Koppeln sie den Zugang zu diesen Punkten mit dem Stromverkauf, kann das für ein „wettbewerbsverzerrendes Verhalten Anreize setzen. Bei einer individuellen Abhängigkeit von E-Autofahrerinnen und -fahrern aufgrund von lokalen Monopolen kann eine Bündelung oder Koppelung von Ladekarten und Haushaltsstrom den Wettbewerb verzerren.“
 
Die BWB hatte die Untersuchung im November 2021 begonnen und an 260 Marktteilnehmer gerichtet. Antworten erhielt die BWB von 68 Prozent der Angeschriebenen. Sie betrafen 11.573 der 13.441 öffentlich zugänglichen Ladepunkte im Ladestellenregister der Energiemarkt-Regulierungsbehörde E-Control. Laut der BWB sind mit den erteilten Auskünften somit etwa 86 Prozent der öffentlichen Ladepunkte in Österreich abgedeckt. Wie die Behörde feststellt, gehören rund 55 Prozent der Ladepunkte den im Mehrheitseigentum der neun österreichischen Bundesländer befindlichen „Landesenergieversorgern“ (LEV) sowie 8 Prozent dem E-Mobilitätsanbieter Smatrics, der den Energiekonzernen Verbund (74,9 Prozent der Anteile) sowie EnBW (25,1 Prozent) gehört. Am Verbund ist die Republik Österreich mit 51 Prozent beteiligt. Die verbleibenden 37 Prozent der Ladepunkte sind im Besitz anderer Unternehmen, darunter einer Tochter der niederländischen Chargepoint European Holdings und der Münchner Ionity.

Zügig erlassen

Aus ihrer Befragung leitet die BWB Empfehlungen ab, die „dazu beitragen sollen, den Wettbewerb in Österreich in diesem wichtigen Bereich fairer zu gestalten und dem Zweck der Diskriminierungsfreiheit zu entsprechen.“

Diesen zufolge gilt es, die „Transparenz betreffend Preis, bezogener Energie und Ladedauer“ zu erhöhen: „Es muss verstärkt sichergestellt werden, dass Verbraucher in transparenter Art und Weise die über die Ladeinfrastruktur bezogene Energie und deren Abrechnung nachvollziehen können. Zudem sollten Verbraucherinnen und Verbraucher nach ihren individuellen Bedürfnissen Ladeoptionen haben. Das betrifft zum Beispiel Ad-hoc-Lademöglichkeiten oder Abrechnungsmodalitäten wie in kWh.“ Für die Abrechnung in kWh fehlen jedoch derzeit die eichrechtlichen Grundlagen, räumt die BWB ein. Eine Verordnung des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen (BEV) ist in Begutachtung und soll im Frühjahr 2023 erlassen werden. Die BWB regt an, dies möglichst rasch zu tun.

Überdies sollte die Förderpolitik gewährleisten, „dass ausreichend Wettbewerb für aktuelle und potentielle Marktteilnehmer vorhanden ist.“ Empfehlenswert wäre laut der BWB eine „Strategie zur Förderung von kleinen und Kleinstladepunktbetreibern als lokale Wettbewerber.“ Die Kommunen wiederum wären gut beraten, „strategisch auf eine lokale Durchmischung von Anbietern von öffentlich zugänglichen Ladepunkten zu achten, insbesondere bei der Zurverfügungstellung von kommunalen Flächen zur Errichtung von Ladepunkten.“ Den LEV legt die Behörde nahe, auch über ihre angestammten Bundesländer hinaus tätig zu werden. Ferner sollten diese bei der „Bündelung oder Koppelung von Ladekarten und etwa Haushaltsstrom“ Vorsicht walten lassen, „um bereits den Anschein eines möglichen Verdachts auf Kartellrechtsverstöße zu vermeiden.“

Unbundling für Ladeinfrastruktur

Verstärkt auszubauen wären nach Ansicht der BWB Schellladepunkte an den Hauptverkehrsrouten, bei denen freilich „faire Preise“ angeboten werden müssten. Ausdrücklich begrüßt die BWB die Überlegungen des Energieministeriums (BMK) und der E-Control „zur verpflichtenden Darstellung der Ad-hoc-Ladetarife des Ladestellenverzeichnisses.“ Ferner regt die BWB an, das Geschäft mit dem Ladestellenbetrieb künftig vom Stromverkauf zu trennen. Ihr zufolge wäre denkbar, „die Ladeinfrastruktur für die Durchleitung von Strom für verschiedene Stromanbieter zu öffnen.“ Das liefe auf eine Art „Unbundling“ hinaus.

Mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit der Angebot wünscht die BWB schließlich beim Roaming, das die Nutzung der Ladepunkte unterschiedlicher Anbieter über eine einzige Plattform ermöglicht. Deshalb hält sie es für sinnvoll, die Roamingkosten im geplanten Lade-Tarifkalkulator der E-Control zu veröffentlichen.

Donnerstag, 24.11.2022, 15:21 Uhr
Klaus Fischer

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