Daten erreichen heute die Nutzer in unterschiedlichen Formaten und sind meist auf verschiedene Ablageorte verteilt. Wie automatisierte Klassifizierungs-Services Ordnung ins Datenchaos bringen können, beschreibt Irmgard Schlembach*.
Bei der Speicherung der rasant wachsenden Datenberge sind die Versorgungsunternehmen verpflichtet, gesetzliche Vorschriften zur Archivierung und zum sorgsamen Umgang mit Daten einzuhalten und deren Umsetzung auch belegen zu können. Die rechtlichen Anforderungen ergeben sich zum einen aus Gesetzen wie etwa dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Diesem unterliegt auch der Austausch personenbezogener
Montag, 22.09.2008, 15:34 Uhr
Redaktion
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