Bild: E&M
Die Bundesnetzagentur hat einen Leitfaden zur Auslegung der EEG-Umlagepflichten veröffentlicht.
Gleich zu Beginn des 135-seitigen Dokuments stellt die Behörde klar, dass es keine Festlegung darstellt und auch keine Verwaltungsvorschrift. „Es soll keine normenkonkretisierende Wirkung entfalten oder das Ermessen der Bundesnetzagentur binden.“ Eine Orientierungshilfe soll der Leitfaden sein, um „Rechtsunsicherheiten zu vermindern“.Ein Überblick über die Systemati
Dienstag, 12.07.2016, 14:46 Uhr
Fritz Wilhelm
© 2024 Energie & Management GmbH