Auf der Internet-Seite der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt in Berlin steht eine Liste von Sachverständigen, die zur Verifizierung von Zuteilungsanträgen berechtigt sind.
Aus der Auftstellung geht hervor, welcher Sachverständige für welche Branche tätig werden darf. Denn Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisationen sind grundsätzlich nur zur Verifizierung von Zuteilungsanträgen aus Branchen berechtigt, für die sie nach dem Umweltauditgesetz zugelassen sind. Die Liste wird ständig aktualisiert und steht unter www.dehst.de zum
Montag, 2.08.2004, 17:33 Uhr
Fritz Wilhelm
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