Mit dem neuen Zuteilungsgesetz 2012 sollte eigentlich das Zuteilungsverfahren für die zweite Handelsphase des Emissionshandels vereinfacht werden. Ines Zenke und Miriam Vollmer* wagen zwischen differenzierten Minderungspflichten, Industrie-Kraftwerken und Versteigerung eine kritische Bestandsaufnahme.
Viel zu kompliziert seien die Regelungen für die Zuteilung von Emissionsrechten in ihrer ersten Handelsperiode 2005-2007 gewesen, befanden die Macher des neuen Zuteilungsgesetzes (ZuG) 2012. Noch einmal sollte es nicht 58 Antragsalternativen und ca. 800 Widersprüche geben. Weniger Streitpotential und mehr Rechtssicherheit für die ca. 1 800 Anlagenbetreiber wurde angestrebt. Recht gelungen i
Montag, 31.03.2008, 15:43 Uhr
Redaktion
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